Die Europäische Kommission prüft aktuell Einsprüche aus Deutschland gegen einen Antrag des Internationalen Dönerverbandes aus Istanbul, Dönerfleisch als traditionelle Spezialität in der EU zu schützen. Die Kommission prüft, ob die Einsprüche zulässig sind und könnte bei Bedarf Konsultationen zur Streitbeilegung anordnen. Sollte keine Einigung erzielt werden, würde ein Ausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten über den Antrag entscheiden. Deutsche Behörden befürchten negative Auswirkungen für deutsche Produzenten und Restaurants, da der türkische Antrag die Verwendung von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch in der Dönerproduktion einschränken würde.
Der Internationale Dönerverband beantragte bereits 2022, Dönerfleisch in die EU-Liste „garantierter traditioneller Spezialitäten“ aufzunehmen. Falls dem Antrag stattgegeben wird, müssten Dönerspieße in der gesamten EU nach einheitlichen Regeln hergestellt werden. Die Zubereitung von Dönergerichten wie Salat und Soße wären jedoch nicht betroffen. Der deutsche Antrag argumentiert, dass die übliche Verwendung von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch in der deutschen Dönerproduktion durch den türkischen Antrag eingeschränkt würde.
Laut dem türkischen Antrag sollte Dönerfleisch aus mindestens 16 Monate alten Rindern oder aus mindestens sechs Monate alten Schafsfleisch bestehen. Als einzige Alternative wäre Döner aus Hähnchenfleisch erlaubt, hergestellt aus Hähnchenbrust und/oder Hähnchenschenkeln. Der Antrag regelt auch Zutaten für die Marinade, die Dicke der Fleischscheiben und die Dauer der Marinade. Deutsche Behörden kritisieren diese Einschränkungen und befürchten Nachteile für deutsche Produzenten und Restaurants.
Die Entscheidung über den türkischen Antrag zur Aufnahme von Dönerfleisch als traditioneller Spezialität liegt nun bei der Europäischen Kommission. Sollte der Antrag genehmigt werden, müssten Döner in der gesamten EU nach festgelegten Regeln hergestellt werden. Die Kommission prüft derzeit die Einsprüche aus Deutschland und könnte bei Bedarf Konsultationen zur Streitbeilegung anordnen. Deutsche Behörden befürchten negative Auswirkungen für die hiesigen Produzenten und Restaurants, da der türkische Antrag die Verwendung von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch einschränken würde.
In Deutschland ist Döner eines der beliebtesten Fast-Food-Gerichte und wird mit verschiedenen Fleischsorten wie Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch zubereitet. Der türkische Antrag würde diese Vielfalt einschränken und nur bestimmte Fleischsorten wie Rind- oder Schafsfleisch erlauben. Dies könnte negative Auswirkungen auf die deutsche Dönerindustrie haben, die traditionell eine breite Palette an Fleischsorten für die Dönerproduktion nutzt. Es bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission auf die Einsprüche aus Deutschland reagieren wird und welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Dönerbranche in Europa haben wird.