Die UBS AG hat die Munich Re nach den Zahlen zum zweiten Quartal mit einem Kursziel von 525 Euro bewertet und die Einstufung auf „Kaufen“ belassen. Der Rückversicherer habe die Erwartungen erneut übertroffen, so der Analyst Will Hardcastle. Der Nettogewinn lag 13 Prozent über den Konsensschätzungen, hauptsächlich aufgrund der Tochter Ergo und der Rückversicherung im Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft.
Die Aktie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft notierte unverändert bei 435,00 EUR und hat noch Luft nach oben von 20,69 Prozent im Vergleich zum Kursziel. Das Handelsvolumen belief sich zuletzt auf 48.458 Aktien des Unternehmens. Seit Beginn des Jahres 2024 stieg der Aktienkurs um 20,2 Prozent. Die Q2 2024-Bilanz wird voraussichtlich am 08.08.2024 veröffentlicht.
Das Analystenhaus in Zürich hat die Original-Studie zur Munich Re veröffentlicht, in der Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 zu finden sind. Spekulative Anleger können mit ausgewählten Hebelprodukten überproportional an Kursbewegungen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft teilnehmen. Der Hebel sollte zwischen 2 und 20 liegen.
Die UBS AG hat die Munich Re nach den Zahlen zum zweiten Quartal mit einem Kursziel von 525 Euro bewertet und die Einstufung auf „Kaufen“ belassen. Der Rückversicherer habe die Erwartungen erneut übertroffen, so der Analyst Will Hardcastle. Der Nettogewinn lag 13 Prozent über den Konsensschätzungen, hauptsächlich aufgrund der Tochter Ergo und der Rückversicherung im Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft.
Die Aktie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft notierte unverändert bei 435,00 EUR und hat noch Luft nach oben von 20,69 Prozent im Vergleich zum Kursziel. Das Handelsvolumen belief sich zuletzt auf 48.458 Aktien des Unternehmens. Seit Beginn des Jahres 2024 stieg der Aktienkurs um 20,2 Prozent. Die Q2 2024-Bilanz wird voraussichtlich am 08.08.2024 veröffentlicht.
Das Analystenhaus in Zürich hat die Original-Studie zur Munich Re veröffentlicht, in der Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 zu finden sind. Spekulative Anleger können mit ausgewählten Hebelprodukten überproportional an Kursbewegungen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft teilnehmen. Der Hebel sollte zwischen 2 und 20 liegen.