Die Covestro AG hat gemäß § 40 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes eine Stimmrechtsmitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung beinhaltet Informationen über den Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten sowie Änderungen der Gesamtzahl der Stimmrechte. Der Mitteilungspflichtige ist die Barclays PLC mit Sitz in London, Großbritannien. Die Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten werden ebenfalls genannt, darunter die Barclays Capital Securities Limited.
Der Anteil der Stimmrechte von Barclays PLC an Covestro AG beträgt derzeit 3,26%. Dies setzt sich aus einem direkten Anteil von 0% und einem zugerechneten Anteil von 3,26% zusammen. Darüber hinaus hält Barclays PLC Instrumente im Wert von 1,76%, was zu einem Gesamtanteil von 5,02% führt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 des Wertpapierhandelsgesetzes liegt bei 189.000.000.
Die Instrumente, die von Barclays PLC gehalten werden, umfassen Rückübertragungsansprüche und Portfolio Swaps. Der Rückübertragungsanspruch beinhaltet 300.001 Stimmrechte, während die Portfolio Swaps 199.208 und 123.400 Stimmrechte ausmachen. Insgesamt halten diese Instrumente 1,59% der Stimmrechte an Covestro AG.
Barclays PLC gibt an, weder beherrscht noch beherrscht zu werden und besitzt keine Stimmrechte an anderen Unternehmen, die Stimmrechte an Covestro AG halten. Es wird auch eine vollständige Kette der Tochterunternehmen aufgeführt, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen. Dies dient der Transparenz und Offenlegung der Struktur des Unternehmens.
Es wird festgestellt, dass Barclays PLC gemäß § 34 Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes keine Vollmacht besitzt. Dies ist nur möglich, wenn eine Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Wertpapierhandelsgesetzes vorliegt. Weitere Informationen können im Medienarchiv unter https://eqs-news.com eingesehen werden.