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Deutschland

Gericht verbietet Kreuzfahrtreederei TUI Cruises irreführende Werbung

adminVon adminAugust 10, 2024Keine Kommentare2 Min gelesen

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Kreuzfahrtreederei TUI Cruises eine bestimmte Form der klimabezogenen Werbung unterlassen muss. Die Formulierung „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)“ sei irreführend, so das Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht betonte, dass strenge Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug gestellt werden und eine klare und eindeutige Aussage erforderlich ist.

TUI Cruises habe laut Gericht nicht ausreichend darüber aufgeklärt, wie genau sie ihre klimabezogenen Ziele erreichen wollen. Das Unternehmen betonte jedoch, dass die Grafik ihres Fahrplans zur Dekarbonisierung bereits angepasst wurde und sie weiterhin an ihren ehrgeizigen Klimazielen festhalten. Es werde geprüft, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Die DUH begrüßte das Urteil und betonte, dass viele Werbeaussagen in Bezug auf Klimafreundlichkeit unzulässig seien.

Anleger können über spekulative Hebelprodukte an Kursbewegungen von TUI teilhaben. Mit Knock-outs können sie überproportional an den Bewegungen partizipieren. Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen. Werbung für solche Produkte muss transparent sein und die Risiken klar darlegen. Es ist wichtig, dass Anleger sich vorher gut informieren und eine fundierte Entscheidung treffen.

Das Gerichtsurteil gegen TUI Cruises könnte Auswirkungen auf die gesamte Werbebranche haben. Unternehmen müssen bei umweltbezogener Werbung besonders hohe Anforderungen erfüllen und klare Aussagen treffen. Es besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis, um die Verbraucher nicht zu täuschen. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung transparenter und ehrlicher Werbung im Umweltbereich.

TUI Cruises hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die irreführende Werbung anzupassen und weiterhin an ihren Nachhaltigkeitszielen festzuhalten. Das Unternehmen verfolgt eine „Nachhaltigkeitsstrategie 2030“ und will konsequent an seinen Klimazielen arbeiten. Trotz des Urteils will es gegen das Urteil prüfen. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Signal an Unternehmen, die mit umweltbezogenen Aussagen werben, sich an klare und richtige Werbepraktiken zu halten.

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