In Deutschland müssen Hunderttausende Bürgergeld-Empfänger Aufschläge für ihre Miete und Heizkosten zahlen, da ihre Wohnsituation als nicht angemessen bewertet wird. Im vergangenen Jahr waren etwa jeder neunte Haushalt mit Bürgergeld betroffen und musste durchschnittlich 103 Euro pro Monat aus eigener Tasche bezahlen. Die festgelegten Mietgrenzen werden von Sozialverbänden als unrealistisch kritisiert, da es für viele Betroffene schwierig ist, eine günstigere Wohnung zu finden.
Im Jahr 2018 erhielten fast 320.000 Bürgergeld-Haushalte nicht die volle Erstattung ihrer Wohnkosten. Bei der Miete mussten sie im Durchschnitt etwa 111 Euro pro Monat selbst tragen, während Haushalte mit Kindern durchschnittlich etwa 124 Euro pro Monat zusätzlich aufbringen mussten. Die höchsten Eigenbeteiligungen wurden in Berlin verzeichnet, wo Bürgergeld-Haushalte monatlich durchschnittlich fast 160 Euro aus eigener Tasche bezahlen mussten.
Die Situation verschärft sich weiter, obwohl eine Karenzzeit eingeführt wurde, in der neue Empfänger ihre Kaltmiete ein Jahr lang voll erstattet bekommen, ohne auf Angemessenheit überprüft zu werden. Langzeitempfänger, darunter viele Alleinerziehende und Aufstocker, müssen den Fehlbetrag jedoch weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen, den sie eigentlich für Essen und Kleidung vorgesehen haben. Die Forderungen nach einer Erhöhung der Kostengrenzen werden lauter, um sicherzustellen, dass Bürgergeld-Empfänger angemessenen Wohnraum finden und heizen können.
Die Unterschiede in den Wohnkostenzuschüssen sind regional sehr hoch, wobei Rheinland-Pfalz den höchsten Anteil an Bürgergeld-Haushalten mit Zusätzen verzeichnete. In Berlin waren die Zuzahlungen am höchsten, wobei die Haushalte durchschnittlich auf mehr als ein Fünftel ihrer Wohnkosten sitzen blieben. Sozialverbänden zufolge ist es für viele Bürgergeld-Empfänger unmöglich, die geforderten Zuzahlungen zu leisten, was zu Einschränkungen bei Lebensmitteln, Kleidung und Bildung führt. Maßnahmen zur Erhöhung der Kostengrenzen sind dringend erforderlich, um eine faire Verteilung der Wohnkosten sicherzustellen.