Eigenheimbesitzer, die ihr Zuhause selbst nutzen, können durch sorgfältige Planung und Dokumentation ihrer Ausgaben erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Obwohl die staatliche Eigenheimzulage seit 2005 nicht mehr verfügbar ist, gibt es nach wie vor verschiedene Möglichkeiten, um Kosten steuerlich geltend zu machen.
Eine der bekanntesten Möglichkeiten, Steuern zu sparen, sind Handwerkerleistungen. Dies umfasst eine Vielzahl von Arbeiten, wie Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an Dach und Fassade, Wartung und Modernisierung der Heizungsanlage, Austausch und Reparatur von Fenstern und Türen, sowie Modernisierung von Küche und Bad. Der Fiskus erkennt 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr an. Wichtig ist, dass die Arbeiten im eigenen Haushalt durchgeführt werden und Rechnungen per Überweisung bezahlt werden, da Barzahlungen nicht anerkannt werden.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Tätigkeiten wie die Reinigung des Haushalts, Gartenpflege, Kinderbetreuung und Schneeräumen im Winter. Auch hier erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Kosten an, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Höchstgrenze 510 Euro pro Jahr. Wichtig ist auch hier, die Rechnungen per Überweisung zu begleichen.
Für energetische Sanierungen gibt es seit dem Klimaschutzprogramm 2020 zusätzliche Steuererleichterungen. Absetzbar sind Maßnahmen wie Wärmedämmung von Wänden, Austausch von Fenstern, Einbau von Lüftungsanlagen und Erneuerung der Heizungsanlage. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist. Über einen Zeitraum von drei Jahren können 20 Prozent der Sanierungskosten abgesetzt werden, maximal jedoch 40.000 Euro.
Besondere steuerliche Vorteile bieten Modernisierungen an denkmalgeschützten Immobilien. Hier können Eigentümer 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren linear absetzen, wenn die Maßnahmen dem Erhalt des Denkmals dienen und für dessen Nutzung notwendig sind. Wenn Eigentümer ein Arbeitszimmer in ihrer selbst genutzten Immobilie haben, können auch hierfür bestimmte Kosten abgesetzt werden, vorausgesetzt, es handelt sich um den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit oder es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Maximal können bis zu 1.250 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
Die Grunderwerbsteuer kann in bestimmten Fällen reduziert werden, beispielsweise bei einem Verkauf innerhalb der Familie oder bei der Übernahme von beweglichen Gütern, die im Kaufvertrag separat aufgeführt sind, wie Einbauküchen oder Gartengeräte. Durch gezielte Planung und Beachtung dieser steuerlichen Möglichkeiten können Eigenheimbesitzer erhebliche Einsparungen erzielen und ihre Ausgaben für die Immobilie optimieren.