Bei der Regelung des Nachlasses nach dem Tod eines geliebten Menschen müssen die Hinterbliebenen nicht nur trauern, sondern auch viele organisatorische Aufgaben erledigen. Ein wichtiger Teil davon ist die Klärung der Erbschaft. Wenn man unsicher ist, ob ein Vermögen vererbt wurde, gibt es verschiedene Verfahren, die bei der Aufklärung helfen können. In einigen Fällen werden potenzielle Erben nicht über den Tod einer Person informiert, zum Beispiel bei einem Kontaktabbruch mit Familienmitgliedern. In solchen Fällen kann das Sterberegister helfen, um Informationen über den Verstorbenen zu erhalten. Bei fehlenden Erben wird der Fall an das Nachlassgericht übergeben, welches dann einen Nachlasspfleger beauftragen kann, um potenzielle Erben zu finden.
Wenn potenzielle Erben über eine Erbschaft informiert sind oder ein möglicher Erbe für ein Vermögen gefunden wurde, müssen bestimmte Schritte befolgt werden. Jedes Erbe unterliegt dem Erbschaftssteuergesetz und muss dem Finanzamt gemeldet werden. Testamente müssen nach dem Tod des Verfassers umgehend an das zuständige Nachlassgericht übermittelt werden. Es gibt auch einige Irrtümer rund um das Thema Erbschaft, wie zum Beispiel die Annahme, dass der Ehepartner automatisch als alleiniger Erbe gilt. Es ist wichtig zu wissen, dass dies nur der Fall ist, wenn es im Testament festgehalten wurde.
Eine Erbschaftsstudie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, dass die Hälfte aller Schenkungen und Erbschaften in Deutschland an die oberen zehn Prozent der Begünstigten gehen. Oft sind es bereits vermögende Personen, die sowohl die meisten Erbschaften erhalten als auch die größten Beträge erben. Im Durchschnitt belaufen sich die Erbschaften auf etwa 85.000 Euro pro Person. Es ist wichtig, sich über die gesetzliche Erbschaftsfolge und mögliche Irrtümer im Zusammenhang mit Erbschaften zu informieren, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.