Seit dem Jahr 2001 hat sich das System des rechtlichen Schutzes bei Invalidität in Deutschland geändert. Zuvor wurde die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente genutzt, um Personen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage waren, ihren Beruf auszuüben. Die EU-Rente war für diejenigen vorgesehen, die überhaupt nicht mehr arbeitsfähig waren. Doch ab dem 1. Januar 2001 wurde das duale System aufgelöst und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von der vorherigen Regelung – der erlernte Beruf spielt keine Rolle mehr. Entscheidend ist nun, ob Sie überhaupt noch in der Lage sind, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Dies bedeutet, dass auch Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können, möglicherweise in einem anderen Bereich tätig werden müssen, um weiterhin Anspruch auf die Rente zu haben.
Die Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Diese Rente entspricht in ihrem Wert weitgehend der früheren EU-Rente. Falls Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, haben Sie Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Dieser Anspruch richtet sich nach Ihrer verbleibenden Arbeitsfähigkeit.
Wenn Sie das Rentenalter im Jahr 2024 erreichen, können Sie eine Altersrente beantragen. Sollten Sie aufgrund einer Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sein zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Es ist wichtig zu beachten, dass sich der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente ändern kann, wenn sich Ihre Arbeitsfähigkeit verbessert und Sie mehr arbeiten können.
Es ist wichtig, dass Personen, die aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, über ihre Rechte im Bereich der Erwerbsminderungsrente informiert sind. Die deutsche Rentenversicherung zahlt die Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit von der verbleibenden Arbeitsfähigkeit. Es kann daher sinnvoll sein, rechtzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht.
Insgesamt hat sich das System des rechtlichen Schutzes bei Invalidität in Deutschland durch die Einführung der Erwerbsminderungsrente verändert. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen und Ansprüche im Bereich der Erwerbsminderungsrente bewusst zu sein, um im Falle einer Erkrankung oder Beeinträchtigung abgesichert zu sein. Durch die richtige Information und Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.