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Streiks stoppen den Verkehr in der Luft und auf den Straßen. Dr. Martin Nebeling, Chef des Bunds Katholischer Unternehmer, fordert Betroffenenschutz.
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat am Donnerstag, den 12. März, und am Freitag, dem 13. März, bei der Lufthansa gestreikt. An beiden Tagen legt die Pilotengewerkschaft hunderte Flüge lahm. Bereits einen Monat zuvor, im Februar, hatten sowohl die Pilotengewerkschaft als auch die Gewerkschaft der Flugbegleiter zum Streik aufgerufen.
Ebenfalls im Februar hatte wiederum die Gewerkschaft Ver.di zweimal bundesweit zu zweitägigen Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Betroffen waren laut Ver.di 150 öffentliche Verkehrsunternehmen und Busbetriebe in allen Bundesländern sowie in Berlin, Hamburg und Bremen.
Martin Nebeling, Bundesvorsitzender des Bunds Katholischer Unternehmer, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff in Köln, legt seinen Fokus auf Arbeitsrecht, Sozialplan- und Tarifverhandlungen. Er ist Teil unseres EXPERTS Circle. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.
Für unzählige Menschen stellen Streiks eine große Belastung dar
Zudem wurden Autobahntunnel von der Ver.di bestreikt. Wegen streikbedingter Tunnelsperrungen standen zahlreiche Autofahrer im Stau oder mussten Umleitungen in Kauf nehmen. Dabei stehen die betroffenen Autofahrer in keinem Bezug zum Tarifkonflikt.
Für unzählige Menschen, die in ihrem Berufs- und Familienalltag auf die Nutzung von Verkehrsmitteln angewiesen sind, stellen Streiks eine erhebliche Belastung dar. Hinzu kommen wirtschaftliche Folgeschäden.
Nicht nur ist der Verkehr auch ohne Streiks regelmäßig von Verspätungen, Ausfällen, Umleitungen und Staus betroffen. Auch ist unsere Wirtschaft auf eine intakte Verkehrsinfrastruktur angewiesen.
Es gibt kein Streikgesetz, das die Grenzen des Streiks regelt
Grundsätzlich ist das Streikrecht im Grundgesetz verbürgt. Das Problem ist jedoch, dass es im Streikrecht eine klaffende Gesetzeslücke gibt: Es gibt kein Streikgesetz, das die Grenzen des Streiks rechtlich regelt.
Damit haben Gewerkschaften eine kaum regulierte Macht über weite Teile unserer Verkehrsinfrastruktur. Die Arbeitgeberseite wird so geradezu moralisch erpresst: Entweder es gibt eine Lohnerhöhung – oder wir bringen alles zum Stillstand.
Das ist unfair gegenüber unbeteiligten betroffenen Dritten. Es untergräbt aber auch den sozialpartnerschaftlichen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und das Gemeinwohl. So droht eine ständige Eskalation: Warum sollte es bei zwei zweitägigen Warnstreiks im Monat bleiben, wenn mehr möglich ist?
Deutschland droht auf lange Sicht zum Dauerstreik-Land zu werden
Die Rechtslage sieht keine zeitlichen Begrenzungen für Streiks vor. Die Folgen einer sich zuspitzenden Streiklage wären nicht nur im Verkehr schwer, sondern würden etwa auch Kitas betreffen. Wenn kein Streikgesetz eingeführt wird, das klare und verbindliche Regeln aufstellt und Planbarkeit für alle Seiten schafft, droht Deutschland auf lange Sicht zum Dauerstreik-Land zu werden. Die Forderung nach einem neuen Streikrecht ist somit kein Instrument gegen Arbeitnehmerinteressen, sondern dient dem Schutz des Gemeinwohls.
Streiks sollten nicht nur der Mitgliederwerbung von Gewerkschaften dienen
Dabei sollten für Bereiche der Daseinsvorsorge wie Verkehr oder Kinderbetreuung andere Regeln gelten als etwa in der Produktion. Länger auf ein neues Auto warten zu müssen, ist eine Sache – tagelang nicht zur Arbeit fahren oder die Kinder nicht in die Betreuung bringen zu können, eine andere.
Schließlich sollten Streiks, die nur der Mitgliederwerbung der Gewerkschaften dienen – anstatt auf das Scheitern von Lohnverhandlungen zu reagieren – grundsätzlich dem Übermaßverbot unterworfen werden.
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6 Kommentare
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