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Offene Immobilienfonds sind langfristige Anlageprodukte. Rückgabefristen und Mindesthaltefristen dienen dem Schutz der Anleger.

Starke Immobilie: Für den Privatanleger nur über eine Fondslösung investierbar

Offene Immobilienfonds sind langfristige Anlageprodukte und nicht mit täglich verfügbaren Wertpapierfonds vergleichbar. Rückgabefristen und Mindesthaltefristen dienen dazu, Immobilien nicht
unter Zeitdruck verkaufen zu müssen und die Interessen aller Anleger zu schützen. Entscheidend ist deshalb die Verbindung aus Fondsstruktur, Liquiditätsmanagement und Qualität der Immobilien im
Portfolio.

Offene Immobilienfonds unter Beobachtung

Offene Immobilienfonds stehen derzeit so stark im Fokus wie lange nicht. Das ist nachvollziehbar. Der Zinsanstieg hat die Immobilienmärkte verändert, Transaktionen sind anspruchsvoller geworden,
Bewertungen werden kritischer hinterfragt und Anleger prüfen genauer, wie gut ihre Investments tatsächlich zu ihrer Liquiditätserwartung passen. Gerade deshalb lohnt sich eine nüchterne Einordnung.
Denn in der aktuellen Debatte wird oft ein grundlegender Punkt übersehen: Ein offener Immobilienfonds ist kein täglich verfügbares Konto. Er ist ein Investment in reale Immobilien und somit nur
begrenzt mit klassischen liquiden Anlageformen wie Aktien vergleichbar.

Was auf den ersten Blick banal klingen mag, ist entscheidend. Wer einen offenen Immobilienfonds erwirbt, investiert mittelbar in Grundstücke, Gebäude, Mietverträge, Standorte, Nutzungskonzepte und
laufende Cashflows. Diese Vermögenswerte lassen sich nicht innerhalb weniger Tage veräußern, ohne Preis, Substanz oder die Interessen der verbleibenden Anleger zu berühren. Das ist kein Fehler der
Struktur, sondern ihr Wesenskern und sorgt bei einem wertstabilen Immobilienportfolio auch für geringe Volatilität und hohe Planbarkeit.

Warum Rückgabefristen bei Immobilienfonds zum Anlegerschutz gehören

Genau deshalb hat der Gesetzgeber nach früheren Marktverwerfungen Regeln eingeführt, die offene Immobilienfonds von kurzfristigen Rückgabewellen entkoppeln sollen. Für Immobilien-Sondervermögen
gelten grundsätzlich eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Rückgabefrist von zwölf Monaten. Auch hierin unterscheidet sich der offene Immobilienfonds von der Aktienanlage.

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Manuel Jahn entwickelt für die Habona, einem Anbieter alternativer Immobilieninvestments mit dem Fokus Nahversorgung und Kindergärten, zukunftsgerichtete Fondsstrategien, die auf die gesellschaftlichen Megatrends und deren Auswirkungen auf Handel und Konsum reagieren.

In den letzten 20 Jahren mit Stationen bei Projektentwicklung, Finanzierung und Konsumforschung hat er europaweite Beratungsmandate im Einzelhandelssektor betreut und dabei Expertenstatus erlangt. Manuel Jahn stellt der Immobilienwirtschaft seine Erfahrung schon seit Jahren durch vielfältiges Engagement zur Verfügung, u.a. im Rat der Immobilienweisen, als Beiträger des Frühjahrsgutachtens der Immobilienwirtschaft, beratend für die HypZert sowie als Dozent in der ZIA-Akademie.

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