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Ab 2028 sollen Anleger in der Niederlande jährlich bereits auf tatsächliche Wertzuwächse Steuern zahlen – auch ohne Verkauf. Das Modell gilt als europäischer Präzedenzfall. Droht deutschen Anlegern das gleiche Schicksal?

Für viele Privatanleger dürfte es wie ein Schock klingen: Wer jahrelang diszipliniert für die private Altersvorsorge investiert hat, soll künftig selbst auf reine Buchgewinne Steuern zahlen – auch ohne einen einzigen Euro realisiert zu haben. Genau das planen die Niederlande mit einem tiefgreifenden Umbau ihrer Vermögensbesteuerung.

Das bisherige sogenannte „Box-3“-System, das Kapitalanlagen seit 2001 auf Basis pauschal unterstellter Renditen besteuerte, soll ab 2028 durch eine Besteuerung tatsächlicher Erträge ersetzt werden. 

Kern der Reform ist somit ein für die private Altersvorsorge schmerzhafter Paradigmenwechsel: Neben realisierten Gewinnen wären künftig auch nicht realisierte Wertsteigerungen im Portfolio jährlich steuerpflichtig. Das hat weitreichende Folgen für Sparer, Investoren und die kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Niederlande: Steuer auf Buchgewinne birgt Liquiditätsrisiko für Anleger

Auslöser sind mehrere Urteile des Obersten Gerichtshofs, der die pauschale Renditeannahme wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsprinzip für rechtswidrig erklärt hatte. Die Regierung reagiert nun mit einem System, das die reale Wertentwicklung von Vermögenswerten widerspiegeln soll.

Konkret bedeutet das: Steigt der Kurs eines ETFs, einer Aktie oder einer Kryptowährung im Jahresverlauf, fällt auf den Wertzuwachs Einkommensteuer an – auch wenn die Position nicht verkauft wurde. 

Verluste sollen zwar verrechenbar und vortragsfähig sein. Doch bleibt das zentrale Problem bestehen: Die Steuer kann fällig werden, ohne dass Liquidität zufließt.

Anteile veräußern, um Steuerzahlung zu finanzieren

Für Anleger entsteht damit ein neues Planungsrisiko. In starken Börsenjahren müssten sie unter Umständen Anteile veräußern, um die Steuerzahlung zu finanzieren. Fällt der Markt im Folgejahr, bleibt die Steuerforderung für das Vorjahr bestehen. Die zeitliche Verschiebung der Steuerbelastung – bislang ein impliziter Vorteil langfristiger Buy-and-Hold-Strategien – entfiele weitgehend.

Immobilien sowie Beteiligungen an Start-ups sollen weiterhin erst bei Veräußerung besteuert werden. Börsennotierte Wertpapiere hingegen unterlägen der jährlichen Erfassung inklusive Buchgewinnen. Der einheitliche Steuersatz soll bei 36 Prozent liegen, ergänzt um einen begrenzten Freibetrag.

Signalwirkung für Europa – auch für Deutschland?

International wird das Vorhaben aufmerksam beobachtet. Befürworter sehen in der Abkehr von fiktiven Renditen eine Stärkung der steuerlichen Fairness und Rechtsklarheit. Kritiker warnen vor Kapitalabwanderung und einer strukturellen Schwächung langfristiger Kapitalmarktinvestitionen.

Auch in Deutschland dürfte die Debatte aufmerksam verfolgt werden. Eine Besteuerung nicht realisierter Gewinne wäre hier ein erheblicher Systembruch. 

Nach geltendem Recht werden Kursgewinne im Privatvermögen grundsätzlich erst bei Realisierung mit Abgeltungsteuer belastet. Eine jährliche Besteuerung von Buchgewinnen würde tief in das Leistungsfähigkeitsprinzip eingreifen und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit und der Bewertung nicht liquidierbarer Vermögenspositionen.

Zwar ist eine solche Reform rechtlich nicht ausgeschlossen, sie würde jedoch eine grundlegende Neuausrichtung des Einkommensteuerrechts erfordern und dürfte politisch hoch umstritten sein.

Hierzulande erwägt die Bundesregierung, künftig auch auf Zinsen und Aktiengewinne Sozialabgaben zu erheben. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Altersvorsorge von Kleinsparern. Ähnliche Reaktionen dürfte das neue niederländische Modell auslösen.

Außerdem wichtig: Wer als Deutscher in niederländische Aktien investiert, ist von der neuen Steuer nicht betroffen. Es gilt weiterhin das deutsche Steuerrecht. 

Struktureller Bruch mit direkten Folgen für private Altersvorsorge

Mit der geplanten Reform vollziehen die Niederlande einen strukturellen Bruch: Weg von pauschalen Annahmen, hin zu einer marktnahen, aber volatileren Besteuerung. Für Anleger verschiebt sich der Fokus von langfristiger Steuerstundung hin zu Liquiditätsmanagement und Risikokontrolle.

Ob das Modell als Vorbild oder als Warnsignal für andere Länder dient, hängt maßgeblich von seiner praktischen Umsetzung ab. Klar ist: Die Besteuerung von Vermögen rückt europaweit stärker in den Mittelpunkt fiskal- und verteilungspolitischer Debatten – mit direkten Folgen für private Altersvorsorge und Kapitalmarktstrategien.

Thomas Sabin

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