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MÜNCHEN (dpa-AFX) – Nachdem Hunderte Passagiere unfreiwillig eine Nacht in Flugzeugen am Münchner Flughafen verbringen mussten, hat sich die Polizei eingeschaltet. „Wir können bestätigen, dass die Polizeiinspektion Flughafen München einen Bericht zu dem Vorfall zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft Landshut erstellt“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Zuvor hatten die Zeitung „Die Welt“ und der Bayerische Rundfunk berichtet hatten.

Ein „wohl unbeteiligter Dritter“ habe eine Prüfung der Vorgänge angeregt, hieß es aus dem Präsidium. Dieser Antrag sei über ein Kontaktformular beim Landeskriminalamt (LKA) in München eingegangen. Anzeigen von betroffenen Passagieren gingen nach Polizeiangaben bislang nicht ein. Noch im Verlauf des Dienstags sollte der Bericht der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

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Worum es darin geht und ob etwaige Straftatbestände untersucht werden, teilte die Polizei auch auf Nachfrage nicht mit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich ebenfalls zunächst nicht zu der Frage. Die Lufthansa hatte bereits mitgeteilt, dass die Betroffenen eine finanzielle Entschädigung erhalten sollen. Fünf der sechs betroffenen Flüge zählten zur Lufthansa Group. Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Flughafen hatten sich für die „unzumutbare Situation“ entschuldigt.

Busse fehlten

Insgesamt waren laut Flughafen in der Nacht zum Freitag vergangener Woche sechs Flüge mit rund 600 Passagieren betroffen, die bereits an Bord waren und eigentlich starten sollten. Als die Flugzeuge dann aber wegen des starken Schneefalls wider Erwarten doch nicht abheben durften, fehlten Busse, um die Fluggäste ins Flughafengebäude zurückzubringen.

Zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens gilt in München die Nachtflugregelung. Um trotzdem doch noch möglichst viele Flüge zu ermöglichen, sei in der Nacht eine Sonderfluggenehmigung eingeholt worden und Flugzeuge seien noch bis 1.00 Uhr nachts auf die Rollfelder geschickt worden. Wegen des massiven Schneefalls konnten die betroffenen sechs Flieger in dem Zeitfenster nicht abheben./sd/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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