„Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit dem Regulierungskonzept skizzieren wir unser Zielbild für eine gelingende Kupfer-Glas-Migration. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen früh und ausführlich über alle Schritte des Übergangs auf die modernen Glasfasernetze informiert werden. Sie sollen auch in der Glasfaserwelt zwischen verschiedenen Anbietern und fairen Preisen wählen können.“
Zielbild der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur will zu klaren Bedingungen für einen schnellen, geordneten und wettbewerblichen Übergang auf flächendeckende Glasfaser beitragen. Notwendig ist eine Neujustierung der rechtlichen Grundlagen, um der Bundesnetzagentur zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Dies obliegt dem Gesetzgeber. Die Bundesnetzagentur macht dafür konkrete Vorschläge.
Für einen fairen Wettbewerb beim Glasfaserausbau müssen alle Unternehmen die gleichen Chancen haben, ihr eingesetztes Kapital zurückzuverdienen. Ein verlässliches, regelgebundenes Verfahren für die Kupfer-Glas-Migration ist dafür besonders wichtig. Die Rentabilität von Investitionen in Glasfaser hängt unmittelbar davon ab, wie lange parallel das Kupfernetz als konkurrierende Infrastruktur betrieben wird. Kupfernetze sollten abgeschaltet werden, sobald in einem Gebiet objektive Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassen die Glasfaserabdeckung und den Dienstewettbewerb. Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet das Glasfaser ausgebaut hat, sollte keine Rolle spielen.
Konkret umfasst der Vorschlag folgende wesentliche Elemente:
Die Bundesnetzagentur empfiehlt die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet a) eine Mindest-Versorgung mit Glasfaser und b) geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind.
a) Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.
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