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BERLIN (dpa-AFX) – Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt. Das geht aus einer Einladung von Union und SPD zu einem gemeinsamen Auftritt der Fraktionsvorsitzenden hervor.

Für dich zusammengefasst:

Die noch von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Umstrittene Reform

Umstritten ist vor allem der Kern des GEG, der Paragraf 71. Demnach soll jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es umfassende Übergangsfristen.

Das Gesetz soll einen neuen Namen bekommen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden, hieß es nach einem Koalitionsausschuss im Dezember. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“

Zeitplan verfehlt

Der Auftrag der Koalitionsspitzen war eigentlich, dass das Wirtschafts- und Energieministerium, das Bauministerium sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker bis Ende Januar Eckpunkte für eine Reform vorlegen. Die Novelle sollte dann Ende Februar vom Kabinett beschlossen werden. Offensichtlich aber waren die Verhandlungen schwieriger als gedacht.

Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen. Die SPD wollte dagegen an der Vorgabe festhalten. SPD-Politiker warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Im Gebäudesektor werden Klimaziele verfehlt.

Staat fördert mit Milliarden

Der Staat fördert bislang den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Milliarden. Hier könnte es zu Kürzungen kommen.

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Branche forderte Planungssicherheit

Eine Allianz (Allianz Aktie) aus Verbänden, etwa aus der Energiebranche, hatte die Bundesregierung aufgefordert, rasch für klare, verlässliche, praxistaugliche und bezahlbare Rahmenbedingungen zu sorgen: „Verzögerungen schaden letztlich allen und schaffen weitere Unsicherheiten bei Kommunen, Unternehmen und Bürgern.“

Die 65-Prozent-Anforderung sei dazu geeignet, einen schnellen Hochlauf der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. „Mögliche Alternativ-Regelungen, beispielsweise zu CO2-Minderungen, müssen sich daran messen lassen.“

Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte./hoe/DP/jha

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