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Mit dem beginnenden Frühling müssen sich Verbraucher auf einige Neuerungen einstellen. Die ab März geltenden Änderungen betreffen Sie unter anderem auf der Straße, in der Bahn und bei der Gartenarbeit.

Neuer Schufa-Score

Die Schufa reformiert im März ihre Bonitätsprüfung. Ein zwölfteiliger Kriterienkatalog soll das Verfahren transparenter machen und die bisherigen Scores ersetzen. Der neue Schufa-Score liegt zwischen 100 und 999 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto besser die Kreditwürdigkeit.

Bis Ende März soll der neue Schufa-Score umgesetzt und für die Verbraucher online und kostenfrei abrufbar sein. Zugriff bekommen allerdings nur Nutzer mit aktivem Schufa-Account, inklusive Identitätsüberprüfung. Für die Nutzer-Registrierung hat die Schufa aktuell noch eine Warteliste auf ihrer Website eingerichtet, die Accounts sollen dann schrittweise freigeschaltet werden. 

Zusatzbeiträge der Krankenkassen verringern Rente

Die zu Jahresbeginn erhöhten Zusatzbeiträge vieler gesetzlicher Krankenkassen wirken sich erstmals mit der Märzauszahlung auf die Renten aus. Laut Gesetz steigen Beiträge für Rentner mit zweimonatiger Verzögerung, bei einer Anpassung zum Januar also erst zum 1. März.

Da Beitragssatz und Rentenhöhe variieren, fällt die Belastung unterschiedlich aus. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt nun bei rund 2,9 Prozent, ein Plus von 0,4 Prozentpunkten. Bei einer Bruttorente von 1000 Euro ergibt das etwa zwei Euro weniger Nettorente. Ein Hinweis auf die Anpassung findet sich auf der Rentenüberweisung für März 2026.

Verbot von radikalem Heckenschnitt

Ab 1. März dürfen Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze nicht mehr radikal zurückgeschnitten oder komplett entfernt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet solche Radikalschnitte im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September, um in Büschen und Bäumen brütende Vögel und ihre Nester zu schützen.

Schonende Pflege- und Formschnitte sind grundsätzlich ganzjährig erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Gelockerte Ausweiskontrollen im Regionalverkehr

Am 1. März müssen Fahrgäste bei der Fahrkartenkontrolle im Regionalzug nicht mehr zwangläufig auch ihren Ausweis vorzeigen. Das war bislang bei Fahrten mit Zeitkarten und überregionale Abo-Tickets wie das Deutschlandticket üblich. Künftig entscheiden Kontrolleure im Einzelfall, ob sie einen Ausweis zum Abgleich mit dem vorgezeigten Ticket sehen wollen.

Die neue Regelung folgt auf die Tötung eines Zugbegleiters Anfang Februar in einem Regionalexpress. Er hatte einen Fahrgast ohne Ticket des Zuges verwiesen und wurde dabei tödlich verletzt. Die neue Praxis soll das Personal entlasten und ihr Sicherheitsgefühl verbessern. Zudem plant die Bahn in Zukunft den Einsatz von Bodycams zur Abschreckung und im Ernstfall zur Beweissicherung.

Schwarze Kennzeichen für Mofas und E-Scooter

Kleinkrafträder wie Mofas, Roller und E-Scooter benötigen ab 1. März ein gültiges Versicherungskennzeichen für das neue Versicherungsjahr. Wer dann ohne das neue, diesmal schwarze Kennzeichen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Farbänderung ermöglicht eine schnelle Kontrolle des Versicherungsschutzes. Bei der Fahrt mit dem Kleinkraftrad ist eine gültige Haftpflichtversicherung Pflicht. Bislang waren die Kennzeichen grün, nun ersetzt Schwarz die bisherige Farbe.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Aus dem russischen Angriffskrieg geflüchtete Ukrainer dürfen offiziell länger in Deutschland bleiben: Ihr Schutzstatus und die damit verbundenen Aufenthaltstitel werden automatisch bis 04. März 2027 verlängert. Das gilt auch für Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen der ca. 1,1 Millionen Betroffenen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit greift diese Regelung nicht. Für sie gelten fortan die allgemeinen Bestimmungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.

Umstellung auf Sommerzeit

In der Nacht vom 28. auf den 29. März werden wieder die Uhren umgestellt. Um 2 Uhr morgens springt der Stundenzeiger dann um eine Stunde nach vorn auf 3 Uhr. Die Nacht wird also um eine Stunde kürzer. 

Banken: Einheitliche Meldung verdächtiger Transaktionen wird Pflicht

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gibt es ab März eine neue Meldepflicht für Banken und Versicherungen. Sie müssen verdächtige Transaktionen künftig in einem einheitlichen, digitalen System vermelden. Bei Verbrauchern kann das bei größeren oder ungewöhnlichen Überweisungen zu vermehrten Überprüfungen führen. 

„Neue Grundsicherung“ ersetzt Bürgergeld

Der Bundestag plant, Anfang März neue Regeln für das bisherige Bürgergeld zu beschließen. Mit der Umbenennung in die „neue Grundsicherung“ gehen auch neue, strengere Regeln für Sozialhilfeempfänger einher. Vorgesehen sind etwa schnellere Leistungskürzungen bei versäumten Terminen oder der Ablehnung zumutbarer Arbeit.

Valerie Hayer

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