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Mit dem Frühjahr steht die Zeit für Steuererklärungen an. Dabei lauern einige Stolperfallen auf Sie. Im schlimmsten Fall machen die Sie zum Steuerhinterzieher. Auf diese Dinge müssen Sie achten.

Mehr als 50.000 Menschen werden jedes Jahr in Deutschland wegen Steuervergehen mit Strafen belegt. Die wenigsten Fälle sind dabei so prominent wie etwa die von Bayern-Manager Uli Hoeneß oder Starkoch Alfons Schuhbeck. Viele haben nicht einmal absichtlich Steuern hinterzogen. Oft sind es Kleinigkeiten und Nachlässigkeiten, die Sie bereits zum Steuersünder machen. Damit Ihnen das dieses Jahr nicht passiert, sollten Sie diese vier Dinge auf jeden Fall beachten.

1. Geben Sie eine Steuererklärung ab

Der größte Fehler, den Sie machen können, ist, erst gar keine Steuererklärung abzugeben. Laut Statistischem Bundesamt begehen rund zwölf Millionen Menschen jedes Jahr diesen Fehler. Das ist etwa jeder dritte bis vierte Arbeitnehmer. Im besten Fall verschenken Sie damit einfach Geld. Das gilt, wenn die Abgabe der Erklärung für Sie freiwillig ist und Sie es dadurch verpassen, Rückzahlungen geltend zu machen. Im schlimmsten Fall werden Sie zum Steuerhinterzieher.

Verpflichtend ist eine Steuererklärung für Sie, wenn Sie selbstständig sind oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben. Das können Lohnersatzleistungen wie Eltern- und Kurzarbeitergeld sein, aber auch Miet- oder Kapitaleinnahmen. Viele geben keine Steuererklärung ab, weil sie das Verfahren für zu kompliziert halten. Viele Finanzämter bieten aber mittlerweile Online-Portale an. Das Finanzamt Kassel hat damit begonnen, fertig ausgefüllte Erklärungen zu verschicken. Bürger müssen diese Angaben dann nur noch bestätigen.

Geben Sie keine Erklärung ab, wird das Finanzamt Sie erst mahnen und irgendwann Ihr Einkommen schätzen. Das wird entweder teuer, wenn es Ihr Einkommen zu hoch schätzt. Liegt die Schätzung zu niedrig und fliegt auf, kann dies als Steuerhinterziehung verfolgt werden.



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Steuererklärung fin vt

2. Melden Sie all Ihre Kapitalerträge

Der zweite große Fehler ist, Angaben bei der Steuererklärung zu vergessen. Bei Arbeitseinkommen und Sozialleistungen ist das unwahrscheinlich. Oft passiert es aber bei Geldanlagen. Dort haben Sie einen Sparerpauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr, den Sie steuerfrei genießen können. 

Alle Einkünfte darüber müssen versteuert werden. Dazu zählen etwa Dividenden von Aktien, Zinsen von Sparkonten, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Zinsen aus privaten Darlehen und Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften. Nicht selten passiert es hier, dass Arbeitnehmer vergessen, ein Sparkonto anzugeben. Selbst wenn Sie darauf nur wenige Euro Zinsen pro Jahr kassieren, kann das Finanzamt das als Steuerhinterziehung auslegen. Meist bleibt es dann zwar bei einem Bußgeld, aber das ließe sich einfach vermeiden.

3. Vergessen Sie nicht die Vorabpauschale

Bei ETFs, mit denen viele fürs Alter vorsorgen, gibt es zwei Arten. Ausschüttende Fonds zahlen die Dividenden der im Fonds enthaltenen Aktien aus. Die sind dann eindeutig Kapitalgewinne, die Sie entsprechend angeben müssen. Thesaurierende Fonds investieren die Dividenden jedoch sofort wieder. Doch auch dafür müssen Sie Steuern bezahlen. Hier gilt die Vorabpauschale.

Dabei unterstellt Ihnen das Finanzamt einen fiktiven Gewinn. Berechnet wird der mit dem Wert Ihrer ETF-Fonds zu Jahresbeginn und 70 Prozent eines vom Staat festgelegten Basiszins. Haben Sie etwa 10.000 Euro in einen thesaurierenden ETF angelegt und liegt der Basiszins bei zwei Prozent, rechnet das Finanzamt mit einem fiktiven Gewinn von 140 Euro. Auf diesen würden dann Abgeltungsteuer plus Soli und eventuell Kirchensteuer fällig, sofern der Sparerpauschbetrag schon aufgebraucht ist.

4. Melden Sie Erbschaften und Schenkungen

Erhalten Sie Vermögen aus einem Erbe oder einer Schenkung, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Die Behörde prüft dann, ob Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen. Liegen Erbe oder Schenkung innerhalb der Freibeträge, ist dies nicht der Fall. Bei kleineren Gelegenheitsgeschenken gibt es deswegen auch keine Sanktion, wenn Sie diese nicht melden.

Das Problem liegt hier darin, dass viele mit falschen Freibeträgen rechnen. So dürfen etwa Kinder von Ihren Eltern alle zehn Jahre eine Schenkung von 400.000 Euro oder im Todesfall ein Erbe in gleicher Höhe steuerfrei erhalten. Umgekehrt gilt aber nur ein Freibetrag von 100.000 Euro beim Erbe und 20.000 Euro bei einer Schenkung. Bei Transaktionen zwischen anderen Verwandtschaftskonstellationen gelten wiederum andere Summen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie also am besten jedes Erbe oder Schenkung ab 20.000 Euro dem Finanzamt melden.

Christoph Sackmann

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6 Kommentare

  1. Interesting update on 4 Fehler, die Sie bei Ihrer Steuererklärung vermeiden müssen. Looking forward to seeing how this develops.

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