Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Antrag der futurum bank AG auf eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen abgelehnt. Grundlage des Antrags war die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCAR, die seit 2023 den rechtlichen Rahmen für das Krypto-Geschäft in der EU bildet. Der Antrag war im Juni 2025 gestellt worden – mehr als 15 Monate lag das Verfahren seitdem offen.

Bitcoin Group SE

WKN A1TNV9 · ISIN DE000A1TNV91

Chart: XETRA, 3 Monate · Kursangabe im Text: Schlusskurs vom 6. Oktober 2026

Die futurum bank AG betreibt die Handelsplattform bitcoin.de und ist eine Tochtergesellschaft der Bitcoin Group SE. Die Ablehnung trifft das Unternehmen in einem Moment, in dem das operative Handelsgeschäft bereits weitgehend stillsteht: Seit dem 12. Juni 2026 ruht es nach eigenen Angaben maßgeblich. Die Bafin stellte zugleich klar, dass ihre bisherige Duldung der Kryptowerte-Dienstleistungen der futurum bank AG nicht länger gilt.

Anleger, die die Bitcoin-Group-Aktie beobachten, stehen vor einer einfachen Frage: Wann kann bitcoin.de wieder handeln? Eine Antwort liegt noch nicht vor.

Als Ausweg plant die futurum bank AG eine Kooperationsvereinbarung mit einem regulierten Institut in Deutschland. Dieses soll als Handelspartner für die Kunden auftreten, während eine weitere regulierte Partei die Verwahrung übernehmen soll. Über die erneuerte bitcoin.de-App soll der Handel dann wieder möglich werden. Namen oder Zeitpläne nannte das Unternehmen nicht.

Gegen den Bescheid kann binnen eines Monats nach formeller Zustellung Widerspruch erhoben werden. Die Bitcoin Group SE und die futurum bank AG prüfen diesen Schritt. Daneben bleibt die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Zulassung zu beantragen. Kundenvermögen bleiben nach Unternehmensangaben sicher verwahrt und sollen auf den künftigen regulierten Verwahrer übertragen werden.

Die Aktie der Bitcoin Group SE schloss am Tag der Mitteilung bei 27,98 Euro und gab damit gegenüber dem Vortag rund zwei Prozent nach.

Ob das Kooperationsmodell die Plattform tatsächlich zurück in den Markt bringt und wann, hängt davon ab, dass geeignete Partner gefunden und die Vereinbarungen abgeschlossen werden – beides steht noch aus.

Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

Teilen.

berichtet über Aktien, Indizes und Makro-Trends mit Fokus auf klare Einordnung und praktische Relevanz. Sein/ Ihr Schwerpunkt: Marktbewegungen verstehen, Chancen und Risiken transparent machen – ohne unnötigen Lärm.

Einen Kommentar hinterlassen

Exit mobile version