Die Europäische Kommission hat am 2. September 2026 unter EU-Beihilferecht einen deutschen Kapazitätsmechanismus genehmigt. Die Maßnahme steht ab 2031 zur Verfügung und dient der Sicherung der Stromversorgung. Die Kommission schätzt die Gesamtkosten der Maßnahme auf zwischen 15,6 Milliarden und 35,2 Milliarden Euro.

Für das erste Jahr 2031 beziffert die Kommission die Kosten auf zwischen 1 Milliarde und 3 Milliarden Euro, abhängig von den Ergebnissen der Auktionen. Für den Zeitraum von 2032 bis 2045 rechnet die Kommission mit jährlichen Kosten zwischen 0,9 Milliarden und 2,3 Milliarden Euro.

Der Mechanismus funktioniert marktwirtschaftlich: Der Übertragungsnetzbetreiber vergütet jene Kapazität, die zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsstandards erforderlich ist. Er steht laut Kommission offen für alle Technologien – Erzeugung, Speicher und Nachfrageflexibilität – sowie für bestehende und neue Anlagen. Verträge werden für bis zu 15 Jahre unterzeichnet. Die Kapazitäten werden in Wettbewerbsauktionen vergeben, mit Lieferbeginn ab 2031. Erste Auktionen sind für 2026 und 2027 vorgesehen, weitere Runden für 2027 und 2029.

Für neue Gaskraftwerke gilt eine zusätzliche Bedingung: Wer sich um einen 15-jährigen Kapazitätsvertrag bewirbt, muss laut Kommission wasserstofffähig sein. Parallel dazu sind Dekarbonisierungstender vorgesehen, mit denen 2 Gigawatt Kapazität bis 2040 von Gas auf Wasserstoff umgestellt werden sollen – diese Ausschreibungen sollen bis zum 31. Dezember 2027 durchgeführt werden. Für weitere 2 Gigawatt bis 2043 sind Tender zwischen 2032 und 2035 geplant.

Die Kommission sieht die Maßnahme zudem offen für ausländische Kapazität aus Mitgliedstaaten mit direkter Netzverbindung zu Deutschland vor.

DAX notierte an diesem Tag bei 25 839,33.

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