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Der Bund gründet eine „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG) und tritt damit erstmals seit Jahrzehnten wieder als eigenständiger Akteur in den Neubau ein. Zugleich will er per Bundesgesetz verhindern, dass Länder private Mietwohnungsbestände über Vergesellschaftungsgesetze in Gemeineigentum überführen. Die Entscheidung zielt direkt auf Berlin, wo die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gerade ein zweites Volksbegehren vorbereitet. Kanzler Friedrich Merz begründete den Schritt unter anderem mit dem Standortargument: Im Ausland werde gefragt, ob in Deutschland mit Enteignungen zu rechnen sei. Wenn Landesentscheidungen ein gesamtdeutsches Problem erzeugten, müsse der Bund reagieren.
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5 Kommentare
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