EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HelloFresh SE

/ Aktienrückkauf

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.01.2026 / 14:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 54. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Am 2. Januar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
2. Januar 2026 66.960   5,9730

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 5. Januar 2026

 

HelloFresh SE

 

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