Listen to the article
Kernaussagen
🌐 Translate Article
📖 Read Along
💬 AI Assistant
Gerresheimer AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0LD6E6
Eindeutige Kennung des Ereignisses: 7eb13d11a801f111b552ec75f1f2e92d
Ordentliche Hauptversammlung
der GERRESHEIMER AG, Düsseldorf
– als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre1 –
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Die Gerresheimer AG, Düsseldorf, beruft hiermit ihre diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein, die am
Dienstag, den 1. September 2026, 10:00 Uhr (MESZ),
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes („AktG“) ist das Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen im Abschnitt „II. Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung„.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2025, des zusammengefassten Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 (1. Dezember 2024 – 30. November 2025) Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter https://www.gerresheimer.com/hv vor und während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den aufgestellten und nachträglich geänderten Konzernabschluss gebilligt. Für die Änderung des Konzernabschlusses wurde eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt und der Bestätigungsvermerk entsprechend ergänzt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Gerresheimer AG zum 30. November 2025 weist keinen Bilanzgewinn aus. Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. |
||||
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Die Finanzaufsicht Bafin hat im September 2025 gegen die Gesellschaft ein sogenanntes Anlassprüfverfahren des Konzernabschlusses zum 30. November 2024 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet. Im März 2026 hat die Bafin zusätzlich eine Prüfung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der Gesellschaft zum 31. Mai 2025 und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts eingeleitet. Zugleich wurde die Anlassprüfung des Konzernabschlusses 2024 um weitere Prüfungsgegenstände erweitert. Laut Aussage der Bafin liegen ihr konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe. Beide Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben die von der Bafin im September 2025 eingeleitete Anlassprüfung zum Anlass genommen, eigene Untersuchungen durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei und eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den Themen zu beauftragen, die Gegenstand der Anlassprüfung der Bafin des Konzernabschlusses 2024 sind. Im Zuge dieser Untersuchung wurden Bilanzfehler festgestellt, die von der Gesellschaft bei Aufstellung des Konzernabschlusses 2025 korrigiert wurden. Der Aufsichtsrat hat ferner eine Untersuchung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die festgestellten Bilanzfehler in Auftrag gegeben. Er hat zudem eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Prüfung von möglichen Ansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder vorzunehmen. Diese Prüfungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass, solange die Bafin-Verfahren und die Untersuchung und Prüfungen hinsichtlich der möglichen Verantwortlichkeit der ehemaligen Vorstandsmitglieder, der Herren Siemssen, Dr. Metzner und Dr. Burkhardt, noch andauern, die Beschlussfassung über ihre Entlastung nicht erfolgen soll. Den derzeit amtierenden Vorstandsmitgliedern, die erst im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2025 ihr Amt angetreten haben, soll Entlastung erteilt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen, über die gesondert abgestimmt werden soll:
|
||||
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Wegen der beiden noch nicht abgeschlossenen Anlassprüfverfahren der Finanzaufsicht Bafin sowie der dazu in Auftrag gegebenen noch nicht abgeschlossenen Untersuchung und Prüfungen einer möglichen Verantwortlichkeit der ehemals amtierenden Vorstandmitglieder, der Herren Siemssen, Dr. Metzner und Dr. Burkhardt (siehe oben zu TOP 2), ist eine abschließende Bewertung der Amtsführung der ehemaligen Vorstandsmitglieder derzeit nicht möglich und die Beschlussfassung über ihre Entlastung soll vertagt werden. Nach dem Aktiengesetz obliegt dem Aufsichtsrat die Überwachung des Vorstands. Angesichts der laufenden Untersuchungen und Prüfungen erscheint damit eine Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Auffassung, dass auch die Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht erfolgen soll, solange die Bafin-Verfahren und die Untersuchung und Prüfungen hinsichtlich der möglichen Verantwortlichkeit der ehemals amtierenden Vorstandsmitglieder der Herren Siemssen, Dr. Metzner und Dr. Burkhardt noch andauern. Die Beschlussfassung soll deshalb vertagt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats zu vertagen. |
||||
| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2026 (1. Dezember 2025 – 30. November 2026) und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. |
||||
| 5. |
Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 (1. Dezember 2024 – 30. November 2025) Nach § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG den Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG enthalten sind. Der Vergütungsbericht sowie der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung über unsere Internetseite unter https://www.gerresheimer.com/hv zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. |
||||
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Nach § 120a Absatz 1 AktG hat die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre Beschluss zu fassen. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder lag der Hauptversammlung 2025 zur Beschlussfassung vor, wurde von dieser aber nicht gebilligt. Der Hauptversammlung wird daher ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt (§ 120a Absatz 3 AktG). Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem erneut überprüft und im Licht der von den Aktionären und Stimmrechtsberatern geäußerten Kritikpunkte noch einmal gesamthaft überarbeitet. In seiner Sitzung am 26. Juni 2026 hat der Aufsichtsrat das fortentwickelte Vergütungssystem beschlossen („Vergütungssystem 2026“). Unverändert soll das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder regulatorischen Vorgaben genügen und der Marktpraxis entsprechen. Das Vergütungssystem 2026 behält daher im Kern die bisherige bewährte Vergütungsstruktur bei; die von den Aktionären und institutionellen Investoren kritisierten Punkte wurden im Wesentlichen alle aufgegriffen und geändert. Das Vergütungssystem 2026 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung über unsere Internetseite unter https://www.gerresheimer.com/hv zugänglich. Auch eine Vergleichsfassung des Vergütungssystems 2026 zu dem der Hauptversammlung 2025 vorgelegten Vergütungssystem ist dort zugänglich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem 2026 für die Vorstandsmitglieder zu billigen. |
||||
| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit folgender durch die Hauptversammlung als Anteilseignervertreter gewählter Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Axel Herberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Frau Andrea Abt und Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler (Vorsitzende des Prüfungsausschusses). Sie stehen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Es sind deshalb insoweit Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats stellen sich dafür Herr Rainer Beaujean, Herr Markus Sieger und Frau Eva van Pelt in der diesjährigen Hauptversammlung zur Wahl. Zudem endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung die Amtszeit von Herrn Klaus Röhrig als mit Beschluss vom 14. November 2025 gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Röhrig wird sich in der diesjährigen Hauptversammlung ebenfalls als Aufsichtsrat zur Wahl stellen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft sowie §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil ist gesetzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter hat jedoch auf Grund eines von ihnen gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl von der Seite der Anteilseigner als auch der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot des § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der im Folgenden vorgeschlagenen Kandidaten wäre das Mindestanteilsgebot erfüllt, wobei mindestens eine Frau und mindestens ein Mann zu wählen sind. Die Wahlen erfolgen im Wege der Einzelwahl. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 7.1 Herrn Rainer Beaujean, wohnhaft in Meerbusch, Aufsichtsrat der Rheinischen Post Mediengruppe GmbH, Investor und selbständiger Berater, ehemaliger CEO und CFO internationaler börsennotierter Unternehmen, für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt; 7.2 Herrn Klaus Röhrig, wohnhaft in Wien, Österreich, Gründungspartner und Co-Chief Investment Officer der Active Ownership Gruppe, für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt; 7.3 Herrn Markus Sieger, wohnhaft in Zollikon, Schweiz, Gründer und Präsident des Verwaltungsrats bei der Imagine Group AG, ehemaliger CEO der Polpharma Gruppe, für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt; 7.4 Frau Eva van Pelt, wohnhaft in Straßlach-Dingharting, selbständige Beraterin, ehemalige Co-CEO der Eppendorf Group, für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung zum 30. November 2025 in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht 2025 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter https://www.gerresheimer.com/hv zugänglich sind. Herr Sieger beabsichtigt, für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat, für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu kandidieren. Herr Beaujean beabsichtigt, für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat, für das Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu kandidieren. Sofern nachfolgend nicht anders dargestellt, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der Gerresheimer AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gerresheimer AG oder einem wesentlich an der Gerresheimer AG beteiligten Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Herr Rainer Beaujean war in der Zeit von 2012 bis 2019 Finanzvorstand der Gerresheimer AG. Weiterhin war er 2018 übergangsweise Vorstandssprecher der Gesellschaft. Herr Klaus Röhrig ist Gründungspartner und Co-Chief Investment Officer der Active Ownership Gruppe. Über den Active Ownership Fund SICAV SIF SCS und die AOC Gecko S.à r.l., deren Stimmrechte Herrn Röhrig zugerechnet werden, hält er indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gerresheimer AG. Auch unter Berücksichtigung dieser Angaben schätzt der Aufsichtsrat sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ein. Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die jeweiligen Lebensläufe nebst weiteren Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie nachstehend unter “Ergänzende Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung“. Darin enthalten sind auch Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien. Alle Angaben sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv abrufbar.
Aufsichtsrat der Rheinischen Post Mediengruppe GmbH, Investor und selbständiger Berater, ehemaliger CEO und CFO internationaler börsennotierter Unternehmen Persönliche Daten: Wohnort: Meerbusch Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat: Herr Beaujean ist seit März 2020 Mitglied des Aufsichtsrates der Rheinischen Post Mediengruppe GmbH. Er ist ein erfahrener Manager, Aufsichtsrat und Investor mit mehr als 25 Jahren Führungserfahrung in internationalen börsennotierten Unternehmen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Corporate Governance, Kapitalmärkte, Unternehmenstransformation und digitale Plattformgeschäfte. Zuvor war er in verschiedenen Führungsfunktionen als Chief Executive Officer und Chief Financial Officer internationaler börsennotierter Unternehmen tätig, darunter ProSiebenSat.1 Media SE (2019-2022), Gerresheimer AG (2012-2019), Demag Cranes AG (2007-2011), die T-Online International AG (2000-2006) sowie die an der New Yorker Börse notierte Elster Group SE (2012). Bei der Gerresheimer AG fungierte er zeitweise zudem als Sprecher des Vorstands. Seine Kernkompetenzen umfassen Corporate Governance und Aufsichtsratsarbeit, Prüfungsausschuss- und Finanzexpertise, Unternehmenstransformation und Wertschöpfung, M&A und Portfoliostrategie, digitale Plattformstrategien sowie Kapitalmarkt- und Investor-Relations-Erfahrung. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: Rheinische Post Mediengruppe GmbH (nicht börsennotiert) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Keine. Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Grisons Capital AG, Schweiz, Partner Investor und selbständiger Berater für Private-Equity- und Wachstumsunternehmen
Gründungspartner und Co-Chief Investment Officer der Active Ownership Gruppe Persönliche Daten: Wohnort: Wien, Österreich Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Klaus Röhrig ist Gründungspartner und Co-Chief Investment Officer der Active Ownership Gruppe (AOC). Vor der Gründung von AOC war Klaus Röhrig bei Elliott Associates für Investitionen in deutschsprachigen Ländern verantwortlich. Er begann seine Karriere bei Credit Suisse First Boston in London, wo er sich auf Unternehmensfinanzierung und M&A für Technologieunternehmen konzentrierte. Im Laufe seiner Karriere hat sich Klaus Röhrig auf die Suche nach Investitionsmöglichkeiten, die Strukturierung von Investitionen und die prozessorientierte Realisierung von Wertschöpfungspotenzialen konzentriert. Er hatte im Laufe seiner Karriere mehrere Aufsichtsratsmandate inne und ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der Formycon AG, Mitglied des Aufsichtsrats der H2APEX Group sowie Mitglied des Verwaltungsrats der MAM Baby AG. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: Formycon AG, München, Deutschland (börsennotiert) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: H2APEX Group SCA, Grevenmacher, Luxemburg (börsennotiert) MAM Baby AG, Wollerau, Schweiz (nicht börsennotiert) Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: Active Ownership Corporation (AOC), Luxemburg, Gründungspartner und Co-Chief Investment Officer R3 Capital GmbH, Österreich, Geschäftsführer Mercury Capital GmbH, Österreich, Geschäftsführer
Gründer und Präsident des Verwaltungsrats bei der Imagine Group AG, ehemaliger CEO der Polpharma Gruppe Persönliche Daten: Wohnort: Zollikon, Schweiz Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat: Herr Sieger war von 2016 bis 2025 CEO der Polpharma Gruppe, einem Pharmaunternehmen mit einem Umsatz von EUR 1,5 Milliarden. Zuvor war Herr Sieger von 2013 bis 2016 Managing Partner bei der Consiglio AG und von 1994 bis 2013 Managing Partner bei der Fincoord Finance Coordinators AG. Von 1981 bis 1994 war er in verschiedenen Positionen im Bereich IT und Infrastruktur bei der Zurich Insurance Company tätig. Herr Sieger verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten in privaten und börsennotierten Unternehmen, unter anderem als ehemaliger Chairman des Supervisory Board von Cyclo Therapeutics und Bioceros sowie als Board Member bei CEDC, Rafael Holdings und weiteren Unternehmen. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: Keine. Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: ZF Polpharma S.A., Polen (nicht börsennotiert) Rafael Holdings, USA (börsennotiert) Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Imagine Group AG, Schweiz, Gründer und Präsident des Verwaltungsrats
Selbständige Beraterin, ehemalige Co-CEO der Eppendorf Group Persönliche Daten: Wohnort: Straßlach-Dingharting Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat: Frau Eva van Pelt hatte von 2019 bis 2023 die Position als Co-CEO der Eppendorf Group inne, nachdem sie dort bereits seit 2017 als Chief Commercial Officer tätig war. Zuvor hatte sie von 2015 bis 2017 bei Leica Microsystems die Position als Vice President and General Manager EMEA inne und war von 2012 bis 2015 als Executive Director Healthcare and Life Sciences EMEA bei Hitachi Data Systems beschäftigt. Von 2010 bis 2012 war Frau van Pelt als Director Healthcare bei Accenture tätig. Davor war sie von 1996 bis 2010 bei Siemens in verschiedenen Führungspositionen tätig, unter anderem als Director Health Services and Global Solutions sowie als Senior Vice President IC Mobile. Von 1994 bis 1996 war sie als Internal Consultant bei MPE Mannesmann Pilotentwicklung tätig. Frau van Pelt ist darüber hinaus seit 2023 Präsidentin der Deutsch-Niederländischen Handelskammer. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: Paul Hartmann AG (börsennotiert) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: QIAGEN N.V. (börsennotiert) Ottobock Management SE (nicht börsennotiert) Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Deutsch-Niederländische Handelskammer, Präsidentin Selbständige Beraterin |
| II. |
WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. Der Vorstand hat nach Maßgabe von § 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung 2026 als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Es ist geplant, dass neben dem Vorstand sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats am Ort der Hauptversammlung anwesend sind. Die gesamte Hauptversammlung wird mit Bild und Ton im über das Internet zugänglichen InvestorPortal übertragen. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, sich zu der gesamten Hauptversammlung über das InvestorPortal elektronisch zuzuschalten und diese dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme“) sowie ihre Aktionärsrechte auszuüben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre ist im Wege der elektronischen Briefwahl sowie über Vollmachtserteilung möglich. Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ihnen wird außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, vor der Versammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert. |
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur berechtigt, wenn sie sich spätestens bis Dienstag, 25. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang maßgeblich), unter der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle Gerresheimer AG angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Geschäftsschluss des 22. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung – also Montag, 10. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (nachfolgend „Nachweisstichtag“) – Aktionär der Gesellschaft waren. Erforderlich ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs nach § 67c Absatz 3 AktG bei der Gesellschaft sicherzustellen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungs- oder Erwerbssperre), haben aber für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erhalten eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten für die Teilnahme. Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das InvestorPortal (siehe Abschnitt II. 2.). Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Aktionärsrechte über das InvestorPortal ausüben. Sie können ferner ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder für die elektronische Briefwahl (siehe Abschnitt II. 4.-6.) nutzen, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv bereitgestellt wird. Ergänzende Informationen für Intermediäre: Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (siehe Abschnitt II. 4. b)) und zur Bevollmächtigung Dritter (siehe Abschnitt II. 5.) können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) erfolgen. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. Anmeldungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis zum 25. August 2026, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis zum 31. August 2026, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. |
| 2. |
Elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur virtuellen Hauptversammlung Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über das InvestorPortal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen. Das InvestorPortal steht voraussichtlich ab dem 10. August 2026 zur Verfügung und ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv erreichbar. Die Anmeldung im InvestorPortal erfolgt mit der Anmeldebestätigung-Nr. und dem Internet-Zugangscode, die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten. |
| 3. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Dienstag, 1. September 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Erläuterung des Berichts des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten live im Internet über https://www.gerresheimer.com/hv verfolgt werden. |
| 4. |
Stimmrechtsausübung Zur Ausübung des Stimmrechts sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.1.) erforderlich. Die Stimmrechtsausübung kann im Wege der elektronischen Briefwahl oder der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
| a) |
Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv erfolgen. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl über das InvestorPortal kann vor und auch noch während der Hauptversammlung vorgenommen werden, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Daneben können Briefwahlstimmen per E-Mail an [email protected] abgegeben werden. Die Stimmabgabe per Briefwahl via E-Mail muss der Gesellschaft vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf von Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Briefwahl per E-Mail Gebrauch gemacht werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv zum Download bereit. |
| b) |
Stimmrechtsausübung im Wege der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auch durch Vollmachtserteilung und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist in der Hauptversammlung physisch anwesend. Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich und eindeutig erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Dem Stimmrechtsvertreter muss eine Vollmacht und Weisung für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem Abstimmungsgegenstand erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre darauf hin, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennimmt. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv vor und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung erteilt werden. Sie muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vorliegen. Daneben können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per E-Mail an [email protected] abgegeben werden. Außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft an diese Adresse übermittelte Vollmachten und Weisungen werden nur berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf von Montag, dem 31. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Formular zur Stimmrechtsausübung per E-Mail, von dem bei der Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter Gebrauch gemacht werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv zum Download bereit. |
| c) |
Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen, Verhältnis von Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und Weisungen Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann elektronisch über das InvestorPortal vorgenommen werden. Dies ist auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Ein Widerruf oder eine Änderung kann ferner per E-Mail spätestens bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang maßgeblich), an [email protected] erfolgen. Gehen bei einer Art der Stimmrechtsausübung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen fristgemäß mehrere voneinander inhaltlich abweichende Erklärungen ein, werden die Erklärungen in der folgenden Rangfolge unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Abgabe berücksichtigt: (1) per InvestorPortal übermittelte Erklärungen, (2) unter Verwendung der SWIFT-Adresse übermittelte Erklärungen, (3) per E-Mail übermittelte Erklärungen. Bei voneinander abweichenden, formal ordnungsgemäßen Erklärungen, die nach derselben Art und auf demselben Übermittlungsweg abgegeben werden, wird jeweils die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung berücksichtigt. Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit dann von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. |
| 5. |
Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe Abschnitt II.1) können sich nach entsprechender Vollmachtserteilung bei der Ausübung ihres Stimmrechts und ihrer anderen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten – z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten – vertreten lassen. Bevollmächtigte Dritte können sich zu der Hauptversammlung im InvestorPortal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen sowie das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe Abschnitt II. 4.). Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten gesendet wurden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung kann über das InvestorPortal der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv erfolgen. Über das InvestorPortal der Gesellschaft kann dies vor und auch noch während der Hauptversammlung vorgenommen werden. Daneben kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft per E-Mail an [email protected] erfolgen. Außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft abgegebene Erklärungen oder Nachweise müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten E-Mail-Adresse rechtzeitig zugehen. Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv zum Download bereit steht. Im Fall einer Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellten Person (Bevollmächtigung nach § 135 AktG) sind Besonderheiten zu beachten. Es besteht kein gesetzliches Textformerfordernis. Die Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Das InvestorPortal kann daher nicht für die Bevollmächtigung nach § 135 AktG genutzt werden. Aktionäre, die eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren und die Form der Vollmacht abzustimmen. |
| 6. |
Weitere Rechte der Aktionäre |
| a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist ausschließlich entweder schriftlich an den Vorstand der Gerresheimer AG unter der Anschrift Gerresheimer AG oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per E-Mail an [email protected] zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens am Samstag, 1. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Absatz 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) einzureichen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und fristgemäßen Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. |
| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Zu den Tagesordnungspunkten 5 (Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025) und 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder) können keine Gegenanträge gestellt werden. Gegenanträge und ein Nachweis der Aktionärseigenschaft sind ausschließlich per E-Mail an [email protected] zu richten. Gegenanträge, die der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf von Montag, 17. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sowie mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft versehen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv zugänglich gemacht. Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkte 4 und 7) zu unterbreiten. Für diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind (siehe Abschnitt II.1). Sofern der Aktionär, der den zugänglich gemachten Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Sollte über Gegenanträge oder Wahlvorschläge abgestimmt werden, ist die Stimmrechtsausübung ausschließlich über das InvestorPortal möglich. |
| c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe Abschnitt II. 1) haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal unter https://www.gerresheimer.com/hv in Textform einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Mittwoch, 26. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Ihr Umfang darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Je Depot kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden. Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen, werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Donnerstag, 27. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im InvestorPortal unter Veröffentlichung des Namens des Aktionärs zugänglich gemacht. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder wenn der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird. Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären. |
| d) |
Rederecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben ein Rede- und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Zur Ausübung des Rede- und des Auskunftsrechts ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im InvestorPortal zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist (siehe Abschnitt II. 2). Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor im InvestorPortal eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 09:30 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Rede- und Auskunftsrecht können auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben diese Rechte jedoch nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigten und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter ist gemäß § 18 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft zudem berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht der Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, während der Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für deren gesamten Verlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und einzelne Frage- und Redebeiträge zu setzen. Diese Ermächtigung gilt auch für die virtuelle Hauptversammlung. |
| e) |
Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG, unabhängig davon, ob sie zugänglich gemacht wurden oder nicht. Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Zur Ausübung dieser Rechte in der Hauptversammlung ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im InvestorPortal zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist (siehe Abschnitt II. 2). Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor im InvestorPortal eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 09:30 Uhr (MESZ) möglich. Die vorstehenden Rechte können auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben die vorstehenden Rechte jedoch nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigten und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. |
| f) |
Widerspruchsrecht der Aktionäre Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe Abschnitt II. 1) oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das InvestorPortal mittels der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars. |
| g) |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG, zu Gegenanträgen nach § 126 Absatz 1 AktG, zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und zu dem Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG finden sich unter https://www.gerresheimer.com/hv |
| 7. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Vorlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gerresheimer.com/hv zugänglich. |
| 8. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital EUR 34.540.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in 34.540.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 34.540.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. |
| 9. |
Informationen zum Datenschutz Die Gerresheimer AG, Peter-Müller-Str. 3, 40468 Düsseldorf, verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und gegebenenfalls Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung der Gerresheimer AG im Wege der elektronischen Zuschaltung und der Stimmrechtsausübung rechtlich erforderlich. Die Gerresheimer AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben, oder unmittelbar von den Aktionären. Die Gerresheimer AG überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern, einschließlich Webserver-Log-Files, verarbeitet werden, soweit dies für die Organisation und Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist (z.B. zur Veröffentlichung oder Wiedergabe im InvestorPortal und/oder während der Hauptversammlung von Fragen und vorab eingereichten Stellungnahmen zur Tagesordnung sowie von Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen, eingereichten Widersprüchen und Redebeiträgen). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 67e, §§ 118 ff., § 129 Absatz 1 Satz 3, § 130a, § 134 Absatz 3 AktG. Ohne Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung der Gerresheimer AG nicht möglich. Die von der Gerresheimer AG für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der Gerresheimer AG und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gerresheimer AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere für erhobene Widersprüche und im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie dem Zugänglichmachen von Gegenanträgen, Stellungnahmen und Wahlvorschlägen und Einsichtnahmen in das Teilnehmerverzeichnis. Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe sind Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 67e, §§ 118 ff., § 129 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4, § 130a, § 134 Absatz 3 AktG bzw., soweit die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten rechtlich nicht erforderlich ist, die berechtigten Interessen der Gerresheimer AG (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO). Die Gerresheimer AG kann weiterhin gesetzlich verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift. Daneben verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) und Abs. 4 DSGVO, soweit dies einen weiteren Verarbeitungszweck gegenüber dem ursprünglichen Erhebungszweck darstellt) zu Zwecken, die mit den vorgenannten vereinbar sind (insbesondere zur Erstellung von Statistiken, z.B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung oder für Übersichten der größten Aktionäre sowie für die Bearbeitung von Kontakt- und Serviceanfragen). Die Gerresheimer AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben die Aktionäre und Bevollmächtigten das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu. Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Gerresheimer AG erreichen Aktionäre und Bevollmächtigte den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail-Adresse [email protected]. |
Düsseldorf, im Juli 2026
Gerresheimer AG
Der Vorstand
Den vollständigen Artikel hier lesen



6 Kommentare
Great insights on Deutschland. Thanks for sharing!
Good point. Watching closely.
Interesting update on EQS-HV: Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.09.2026 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG. Looking forward to seeing how this develops.
I’ve been following this closely. Good to see the latest updates.
Solid analysis. Will be watching this space.
This is very helpful information. Appreciate the detailed analysis.