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EQS-News: Alzchem Group AG

/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Start Aktienrückkauf

03.03.2026 / 16:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

 

 

Alzchem Group AG

 

Bekanntmachung

nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 596/2014

und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

 

Aktienrückkauf

 

 

Die Alzchem Group AG („Gesellschaft“) gibt hiermit bekannt, das mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm zu starten.

 

Beginnend mit dem 4. März 2026 wird die Gesellschaft über einen Zeitraum von maximal neun Monaten bis zu 70.000 Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 10 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 Prozent über- und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Der Vorstand der Gesellschaft macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2024 Gebrauch.

 

Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung einzusetzen, (ii) an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppe auszugeben oder (iii) die Aktien einzuziehen. Andere gesetzlich zulässige, von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckte Zwecke sind damit nicht ausgeschlossen.

 

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von ihr hierfür mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt, den Umfang und die Konditionen des Erwerbs der Aktien im Rahmen der allgemeinen Vorgaben der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von ihr. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

 

Das Aktienrückkaufprogramm wird ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecks entsprechend den Handelsbedingungen des Art 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 („DelVO“) durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die Gesellschaft über die Fortschritte des Aktienrückkaufs regelmäßig über ihre Website unter www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie informieren.

 

 

Trostberg, den 3. März 2026

 

 

Alzchem Group AG

–  Der Vorstand  –

03.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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