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BRÜSSEL (dpa-AFX) – Große Mode-Unternehmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittlere Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten, die die EU-Kommission mitteilte. Ausnahmen gibt es etwa für beschädigte Waren. Außerdem müssen mittlere Unternehmen ab 2030 Informationen über nicht verkaufte Konsumgüter, die sie entsorgen, offenlegen. Große Firmen müssen dies bereits tun.

Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, würden Unternehmen mit den Vorgaben ermutigt, ihre Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung zu prüfen – anstatt Lagerbestände zu vernichten. Die Regeln sollen dazu beitragen, Abfälle zu reduzieren, Umweltschäden zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, hieß es weiter.

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Hintergrund ist, dass nach Kommissionsangaben jedes Jahr allein in Europa schätzungsweise 4 bis 9 Prozent der unverkauften Textilien zerstört werden, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspreche. Allein im deutschen Onlinehandel würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt./rdz/DP/he

Quelle: dpa-AFX

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