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Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Google und die gesamte Branche haben. Auslöser des Verfahrens war eine Klage zweier Münchner Verlage gegen den US-Konzern. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hatte Googles Funktion „Übersicht mit KI“ die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Nach Auffassung der Kläger vermischte die KI Informationen über tatsächlich fragwürdige Unternehmen mit ihren Geschäftsmodellen und konstruierte Zusammenhänge, die in den verlinkten Quellen überhaupt nicht vorkamen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob KI-generierte Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Suchergebnisse behandelt werden können. Google argumentierte, die Inhalte beruhten auf Informationen Dritter und würden lediglich verarbeitet und dargestellt. Eine unmittelbare Verantwortlichkeit des Konzerns bestehe daher nicht.

Die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den KI-Übersichten um eigenständige Inhalte von Google. Die künstliche Intelligenz fasse Informationen in eigenen Worten zusammen, werte diese aus und präsentiere sie in strukturierter Form. Dadurch entstünden neue Aussagen, die über eine bloße Verlinkung von Quellen hinausgehen und dem Unternehmen unmittelbar zuzurechnen seien.

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