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Basel, 26. Januar 2026. In Folge des Zusammenschlusses von Helvetia mit Baloise beabsichtigen die Verwaltungsräte der Helvetia Asset Management AG und der Baloise Asset Management AG die
Fusion der Helvetia Asset Management AG und Baloise Asset Management AG nach Art. 3 FusG. Beide Gesellschaften werden von der FINMA als Fondsleitung i.S.v. Art. 32 FINIG
beaufsichtigt.
Mit Rechtwirksamkeit per Datum der Fusion sollen sämtliche Aktiven und Passiven der Helvetia Asset Management AG gesamthaft mittels Universalsukzession auf die Baloise Asset Management AG
übertragen werden. Die Helvetia Asset Management AG soll mit Eintragung der Fusion im Handelsregister gelöscht werden. Die Fusion wird frühestens Mitte 2026 erfolgen. Die technische Infrastruktur
der Helvetia Asset Management AG bleibt bestehen und wird durch die Baloise Asset Management AG im Interesse der Anleger weitergeführt. Die technische Integration erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt.
Geplanter Fondsleitungswechsel
Gleichzeitig mit dieser Fusion der beiden Fondsleitungen soll auch die Funktion der Helvetia Asset Management AG als Fondsleitung für den Helvetia (CH) Swiss Property Fund an die Baloise Asset
Management AG gemäss Art. 39 FINIG im ausschliesslichen Interesse der Anleger übertragen werden. Der Helvetia (CH) Swiss Property Fund wird an der Schweizer Börse SIX gehandelt (ISIN:
CH0513838323, Valor: 51383832). Die Depotbank bleibt unverändert die Zürcher Kantonalbank.
Die Anleger werden rechtzeitig über die Modalitäten des Wechsels der Fondsleitung sowie allfällige Änderungen des Fondsvertrages, einschliesslich der Wahrung des Einspracherechts gemäss den
Bestimmungen des KAG informiert.
Die Einholung der notwendigen Rulings und Bewilligungen einschliesslich jener der FINMA als zuständiger Aufsichtsbehörde sowohl über die Fondsleitungen als Finanzinstitute gemäss FINIG als auch
über den Helvetia (CH) Swiss Property Fund bleiben vorbehalten.
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14 Kommentare
Die Abhängigkeit von Rulings und Bewilligungen der FINMA könnte den Fusionsprozess verzögern. Gibt es einen Plan B, falls diese nicht rechtzeitig eingeholt werden können?
Die Übertragung der Fondsleitung für den Helvetia (CH) Swiss Property Fund (ISIN: CH0513838323) an Baloise Asset Management AG scheint im Interesse der Anleger zu sein, aber wie wird sichergestellt, dass die Performance des Fonds nicht leidet?
Ich frage mich, ob die Mitarbeiter der Helvetia Asset Management AG bei der Baloise Asset Management AG eine Rolle spielen werden, oder ob es zu Stellenabbau kommen wird. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Know-how.
Als Anleger des Helvetia (CH) Swiss Property Fund erwarte ich eine transparente Kommunikation über alle Änderungen, die durch den Wechsel der Fondsleitung entstehen könnten.
Das ist ein verständlicher Punkt. Die rechtzeitige Information der Anleger ist laut Artikel ja auch explizit zugesichert.
Ich bin etwas besorgt über den Zeitpunkt der technischen Integration – wann genau ist ‚zu einem späteren Zeitpunkt‘? Eine klare Kommunikation hierzu ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen.
Die Fusion der beiden Fondsleitungen, die beide von der FINMA beaufsichtigt werden, deutet auf eine mögliche Synergie hin, aber wie wird die Effizienzsteigerung konkret gemessen und an die Anleger weitergegeben?
Es ist beruhigend zu lesen, dass die technische Infrastruktur der Helvetia Asset Management AG vorerst bestehen bleibt; das minimiert das Risiko kurzfristiger Störungen für die bestehenden Fonds.
Die Universalsukzession aller Aktiven und Passiven auf die Baloise Asset Management AG klingt nach einem komplexen Vorgang. Wie wird die korrekte Übertragung und Bewertung der Vermögenswerte sichergestellt?
Das ist eine berechtigte Sorge. Eine sorgfältige Due Diligence und unabhängige Bewertung sind hier unerlässlich, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die geplante Fusion nach Art. 3 FusG wirft die Frage auf, wie die unterschiedlichen Anlagephilosophien von Helvetia und Baloise im kombinierten Unternehmen zusammengeführt werden sollen, um den Anlegern einen Mehrwert zu bieten.
Die Tatsache, dass die Depotbank, die Zürcher Kantonalbank, unverändert bleibt, ist positiv, da dies Kontinuität in der Verwahrung der Vermögenswerte gewährleistet.
Die Betonung auf die Wahrung des Einspracherechts gemäß den KAG-Bestimmungen ist wichtig, aber welche konkreten Schritte werden unternommen, um dies zu gewährleisten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Anlagen?
Die Aussage, dass die Fusion frühestens Mitte 2026 erfolgen wird, ist vage. Könnte man hier einen konkreteren Zeitrahmen nennen, um die Planungssicherheit für Anleger zu erhöhen?