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Mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedete das Parlament am 12. März ein Vergesellschaftungs-Rahmengesetz, das die rechtlichen Grundlagen für die Überführung von Immobilienkonzernen, Energieversorgern und Krankenhäusern in Gemeineigentum skizziert. Die Berliner CDU beugte sich der Koalitionsraison, um das Regierungsbündnis zu stabilisieren. Die Rechnung zahlt der Wirtschaftsstandort – und vielleicht später die Aktionäre von Immobiliengesellschaften.
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6 Kommentare
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