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Die Krankenkassen-Reform soll Beiträge stabil halten. Doch für Versicherte wird es teurer: höhere Zuzahlungen, mehr Beiträge und weniger Leistungen. Das zeigt der aktuelle Gesetzentwurf, der heute auf den Weg gebracht wurde.

Update: Das Bundeskabinett hat ein Sparpaket für Milliarden-Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg gebracht. Die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Auswirkungen für Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche sollen Beitragserhöhungen verhindern.

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einer massiven Finanzierungslücke. Bereits im Jahr 2027 fehlen rund 15 Milliarden Euro, bis 2030 könnte das Defizit auf etwa 40 Milliarden Euro wachsen. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Beiträge deutlich steigen – auf bis zu 19,3 Prozent des Einkommens.

Mit einem umfassenden Reformpaket soll das verhindert werden. Doch der aktuelle Gesetzentwurf, den das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat, zeigt: Es wird trotzdem teurer für Versicherte.

Weniger Geld im System

Ein zentraler Punkt: Der Staat reduziert seinen Zuschuss an die Krankenkassen um 2 Milliarden Euro pro Jahr.

Zwar fließen gleichzeitig zusätzliche Mittel – etwa rund 250 Millionen Euro jährlich für bestimmte Verbesserungen. Dieses Geld ist jedoch zweckgebunden und kann nicht genutzt werden, um die Finanzierungslücke zu schließen.

Unterm Strich steht damit weniger Geld zur Verfügung. Die Krankenkassen müssen ihre Ausgaben dennoch decken – und geben die Kosten an die Versicherten weiter.

1. Versicherte zahlen mehr Beiträge

Für viele Versicherte wird es direkt teurer. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Belastungen – insgesamt um rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Vor allem Gutverdiener sind betroffen. Doch auch für andere Versicherte dürfte sich die Belastung über Beiträge erhöhen. Ein größerer Teil der Finanzierung wird damit direkt über die Beiträge der Versicherten getragen.

2. Familienversicherung wird eingeschränkt

Eine der größten Änderungen betrifft die Familienversicherung.

Bisher konnten Ehepartner häufig beitragsfrei mitversichert werden. Künftig gilt das nur noch in bestimmten Fällen – etwa bei Kinderbetreuung, Pflege oder im Rentenalter. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt bestehen.

In vielen anderen Fällen wird ein Zuschlag fällig: 2,5 Prozent des Einkommens.

Was das heißt, zeigt ein Beispiel: 

Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro im Monat wären das rund 75 Euro zusätzlich. 

Bei 4000 Euro Einkommen etwa 100 Euro, bei 5.000 Euro rund 125 Euro pro Monat.

3. Zuzahlungen steigen deutlich

Erstmals seit mehr als 20 Jahren werden auch die Zuzahlungen angepasst.

Konkret bedeutet das: Versicherte zahlen künftig mindestens 7,50 Euro statt bisher 5 Euro pro Leistung, maximal 15 Euro.

Diese Größenordnung wird auch in ersten Berichten zum Gesetzentwurf bestätigt.

4. Einschnitte bei Leistungen

Neben höheren Zuzahlungen gibt es auch direkte Leistungskürzungen.

Ein Beispiel ist der Zahnersatz: Die Zuschüsse der Krankenkassen werden wieder auf ein früheres Niveau gesenkt.

Für viele Versicherte bedeutet das höhere Eigenanteile.

5. Mehr Kontrolle bei Behandlungen

Um Kosten zu sparen, soll das System stärker gesteuert werden.

Künftig müssen Versicherte bei bestimmten planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung einholen.

Ziel ist es, unnötige Operationen zu vermeiden.

6. Teil-Krankschreibung kommt

Neu ist die sogenannte Teil-Krankschreibung.

Versicherte können künftig teilweise arbeiten und erhalten entsprechend anteilig Krankengeld.

7. Zuckersteuer soll Geld bringen

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Diese soll rund 450 Millionen Euro jährlich einbringen.

Insgesamt: Mehr Belastung für Versicherte

Die Reform verfolgt ein klares Ziel: Die Beiträge sollen stabil bleiben.

Doch das gelingt vor allem durch eine Umverteilung der Kosten.

Ein Teil wird eingespart, ein Teil durch den Staat getragen – und ein wachsender Teil von den Versicherten selbst.

Für viele bedeutet das: höhere Beiträge, steigende Zuzahlungen und weniger Leistungen.

Hannah Petersohn

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