Das Canadian International Trade Tribunal hat am 22. September 2026 im Verfahren NQ-2026-002 entschieden: Das Dumping und die Subventionierung von geschmiedeten Mahlkörpern (forged grinding media) mit Ursprung in oder Export aus China haben der heimischen Industrie Kanadas bislang keinen Schaden zugefügt. Sie drohen jedoch, einen solchen Schaden zu verursachen. Auf Basis dieser Feststellung wird die Canada Border Services Agency Antidumping- und Ausgleichszölle auf die betroffenen Einfuhren erheben.
«have not caused injury to the domestic industry, but are threatening to cause injury to the domestic industry», heißt es in der Mitteilung des Tribunals wörtlich. Die Begründung für diese Feststellung will das Gremium erst am 7. Oktober 2026 vorlegen — die Zollerhebung selbst beginnt jedoch bereits mit der heutigen Entscheidung, ohne dass die schriftlichen Gründe dafür öffentlich vorliegen.
Betroffene Ware
Gegenstand des Verfahrens sind geschmiedete Mahlkörper aus China. Solche Mahlkörper werden unter anderem in Kugelmühlen zur Zerkleinerung von Erz und anderen mineralischen Rohstoffen eingesetzt. Die Tribunal-Mitteilung nennt keine Mengen- oder Wertangaben zu den betroffenen Einfuhren aus China und keine Angaben zur Höhe der künftig erhobenen Zollsätze. Auch der Kreis der beteiligten kanadischen Hersteller wird in der veröffentlichten Passage nicht beziffert.
Deutschland exportierte 2025 Waren der Gruppe Güter der Gewerblichen Wirtschaft im Wert von 11,9 Milliarden Euro nach Kanada.
Weiteres Verfahren
Mit der Feststellung einer drohenden Schädigung statt eines bereits eingetretenen Schadens wählt das Tribunal eine schwächere Kategorie als die vollständige Injury-Feststellung. Für die Erhebung der Zölle durch die Canada Border Services Agency ist diese Unterscheidung nach der vorliegenden Mitteilung ohne Belang: Die Zölle werden unabhängig davon erhoben, ob ein Schaden bereits eingetreten ist oder erst droht. Die schriftliche Begründung des Tribunals, die am 7. Oktober 2026 erscheinen soll, wird nach der Mitteilung die Grundlage für die Einordnung der Entscheidung liefern, ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt weitere Details dazu vorliegen.


