Monatelange Restrukturierungsversuche blieben ohne Ergebnis. Am 10. August 2026 stellte die Pandion AG beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung – einem Verfahren, bei dem der bisherige Vorstand zunächst weiter die Geschäfte führt, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen überwacht.
Die Anleihe der Pandion AG ist das Wertpapier, das Anleger direkt betrifft. Im Insolvenzverfahren entscheidet der weitere Verlauf darüber, in welchem Umfang Gläubiger bedient werden können. Ein Ergebnis ist derzeit offen.
Der Antrag betrifft nicht nur die Muttergesellschaft. Gleichzeitig wurden entsprechende Anträge für fünf Töchter eingereicht: die Pandion Real Estate GmbH, die Pandion Vertriebsgesellschaft mbH, die Pandion Design GmbH, die Pandion Projektmanagement GmbH sowie die Pandion Engineering GmbH. Die gesamte operative Gruppe ist damit erfasst.
Als unmittelbarer Auslöser nennt das Unternehmen den Wegfall eines wesentlichen Finanzierungsbausteins. Bereits am 3. August 2026 hatte Pandion darauf hingewiesen, dass dieser Baustein entgegen früheren Erwartungen nicht mehr zur Verfügung stehe. In den darauffolgenden Tagen gelang es nicht, ausreichend Ersatzliquidität zu sichern.
Ziel des beantragten Verfahrens ist die Fortführung des Geschäftsbetriebs und eine geordnete Restrukturierung der Gruppe. Ob und wie das gelingt, hängt nun vom Insolvenzgericht und dem weiteren Verlauf der Sanierungsverhandlungen ab.
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