Das Weiße Haus hat eine Proklamation erlassen, die bestimmte alkoholische Getränke aus Kanada von der Einfuhr in die Vereinigten Staaten ausschließt. Die betroffenen Produkte sind in einem Anhang zur Proklamation aufgeführt. Der Ausschluss gilt für Waren, die ab 0:01 Uhr Ostküstenzeit am 29. September 2026 eingeführt werden.
Einfuhrverbot ab Ende September
Die Proklamation trägt den Titel „Excluding Certain Canadian Alcoholic Beverages from Importation into the United States in Response to Continued Discrimination Against the Commerce of the United States with Respect to Alcoholic Beverages“. Damit ersetzt das Einfuhrverbot für die genannten Getränke die bisherige Zollregelung durch ein vollständiges Verbot der Einfuhr in die Vereinigten Staaten.
Auswirkungen auf Bestandsware
Für Produkte, die von dem Einfuhrverbot erfasst werden, aber vor dem 29. September 2026 bereits importiert, jedoch noch nicht zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen wurden, gilt weiterhin der Zollsatz von 50 Prozent, der durch die Proklamation 11046 festgelegt wurde. Für diese Warenmengen ändert sich damit zunächst nichts an der bisherigen Zollpraxis.
Deutschland exportierte 2025 Waren der Gruppe Güter der Gewerblichen Wirtschaft im Wert von 143,9 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten.


