Das Weiße Haus hat mit einer Proklamation vom 8. September 2026 die Liste kanadischer Produkte geändert, die zusätzlichen Einfuhrzöllen im Zusammenhang mit dem Automobilhandel unterliegen. Die Anpassung greift für Waren, die ab 00:01 Uhr Ostküstenzeit am 15. September 2026 zum Verbrauch eingeführt oder aus dem Zolllager entnommen werden.
Hintergrund der Zusatzzölle
Grundlage ist Proclamation 11048 vom 20. Juli 2026. Darin stellte das Weiße Haus fest, dass Kanadas Zolltarifsystem für Kraftfahrzeuge den Handel der Vereinigten Staaten gegenüber dem anderer Länder benachteilige und ungleich angewendet werde. Auf dieser Grundlage wurden nach Section 338 des Tariff Act von 1930 zusätzliche Wertzölle auf bestimmte kanadische Produkte verhängt, wirksam seit dem 19. August 2026. Eine zunächst verhängte dreitägige Aussetzung durch Proclamation 11056 lief am 22. August 2026 um 00:01 Uhr Ostküstenzeit aus, danach griffen die Zölle in Höhe von 50 Prozent.
Änderungen an der Produktliste
Die neue Proklamation legt fest, dass bestimmte kanadische Produkte, aufgeführt in Annex I, Teil A, weiterhin dem zusätzlichen Wertzoll von 50 Prozent gemäß Proclamation 11048 unterliegen. Zugleich sollen bestimmte Produkte, aufgeführt in Annex I, Teil B, diesem Zusatzzoll von 50 Prozent künftig nicht mehr unterliegen. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Warengruppen selbst enthält die Mitteilung des Weißen Hauses in den genannten Anhängen, ohne dass die vorliegenden Passagen einzelne Produktkategorien konkret benennen.
Die Änderungen betreffen damit ausschließlich den Umfang der bereits bestehenden Zollmaßnahme gegenüber Kanada, nicht deren grundsätzliche Rechtsgrundlage oder Zollsatz von 50 Prozent. Wirksam werden die neuen Regelungen für Einfuhren ab dem 15. September 2026.
Deutschland exportierte 2025 Waren der Gruppe Enderzeugnisse im Wert von 129,3 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten.


