Die Bundestagsfraktion der Grünen hat die Senkung der Ticketsteuer im Luftverkehr scharf kritisiert. Die Grünen bezeichnen die Steuersenkung als „Blindflug“ und erwarten als Folge steigende Emissionen im Flugverkehr. Anlass der Kritik ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion.
Die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Lisa Badum, äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Dieser Blindflug ist nicht nur unglaubwürdig, sondern mit Blick auf Deutschlands Klimaziele auch absolut verantwortungslos“, sagte Badum. Die Regierung stelle sich auf den Standpunkt, dass die niedrigere Steuer nicht zu höheren Emissionen führe. Auf Nachfrage habe die Regierung dafür weder Beweise noch Hochrechnungen vorlegen können, so die Abgeordnete.
Was die Bundesregierung antwortet
In ihrer Antwort auf die Anfrage der Grünen-Fraktion vertritt die Bundesregierung die Position, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf den gewerblichen Passagierflugverkehr zu erwarten seien. Die Regierung rechnet nach eigener Darstellung nicht mit höheren CO2-Emissionen. Als Ziel der Maßnahme nennt sie eine höhere Wettbewerbsfähigkeit – gemeint ist damit die Position des Luftverkehrsstandorts Deutschland im Vergleich zu anderen Märkten.
Bemerkenswert ist ein weiterer Punkt aus derselben Antwort: In erster Linie profitieren die Fluggesellschaften von der Steuersenkung, die den Vorteil nicht an die Passagiere weitergeben. Die Entlastung landet damit nach dieser Einschätzung bei den Airlines und nicht bei den Kundinnen und Kunden in Form günstigerer Tickets.
Genau an dieser Stelle setzt die Argumentation der Grünen an. Wenn die Ticketpreise unverändert bleiben, verändert sich die Nachfrage rechnerisch zunächst nicht – ein Argument, das die Regierung für ihre Emissionsprognose heranziehen kann. Die Fraktion hält dem entgegen, dass belastbare Berechnungen zu dieser Annahme fehlen.
Die Ticketsteuer als Kostenfaktor der Airlines
Die Luftverkehrsteuer, umgangssprachlich Ticketsteuer, wird auf den Abflug von Passagieren von deutschen Flughäfen erhoben und von den Fluggesellschaften abgeführt. Sie zählt zu den staatlich verursachten Standortkosten, die Airlines und Flughafenbetreiber seit Jahren als Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Drehkreuzen anführen. Ihre Höhe richtet sich nach der Distanz des Zielorts.
Für die Branche ist die Steuer damit ein direkter Kostenblock, der unabhängig von der Auslastung anfällt. Eine niedrigere Steuer verbessert unmittelbar die Kostenbasis der Fluggesellschaften, sofern sie – wie in der Regierungsantwort beschrieben – nicht über die Preise weitergegeben wird. Für Investoren ist das der relevante Übertragungsweg: Der Effekt zeigt sich in diesem Fall eher in der Marge als im Verkehrsaufkommen.
Klimaziele als Streitpunkt
Der Konflikt berührt die Frage, wie sich verkehrspolitische Entlastungen mit den deutschen Klimazielen vereinbaren lassen. Die Grünen argumentieren, dass eine Steuersenkung im Luftverkehr ohne Folgenabschätzung nicht mit diesen Zielen in Einklang zu bringen sei. Die Bundesregierung verweist demgegenüber auf die Wettbewerbsfähigkeit als Zweck der Maßnahme und bestreitet nennenswerte Effekte auf den Passagierflugverkehr.
Eine belastbare quantitative Grundlage für diese Einschätzung liegt nach Darstellung der Grünen-Fraktion nicht vor. Der Streit dreht sich damit weniger um die Höhe der Entlastung als um die fehlende Datengrundlage für die von der Regierung genannten Wirkungen. Zahlen zu erwarteten Passagierzuwächsen oder zu Emissionsmengen enthält die Antwort auf die Anfrage nach Angaben der Fraktion nicht.
Einordnung für Anleger
Politische Kontroversen über Steuern und Abgaben im Luftverkehr sind für die Branche kein Randthema. Sie betreffen Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber und in zweiter Linie auch touristische Anbieter. Solange eine Entlastung Bestand hat, wirkt sie auf die Kostenseite; wird sie politisch wieder infrage gestellt, entsteht Planungsunsicherheit.
Ob und wie die Bundesregierung auf die Kritik reagiert, ist offen. Aus der Regierungsantwort gehen keine Hochrechnungen zu Emissions- oder Nachfrageeffekten hervor. Die Grünen dürften den Punkt im parlamentarischen Verfahren weiterverfolgen; die Fraktion hat ihre Anfrage ausdrücklich mit dem Ziel gestellt, die Annahmen hinter der Steuersenkung zu überprüfen.
Für die Bewertung von Luftfahrttiteln bleibt damit ein bekanntes Muster: Die Entlastung wirkt bei den Airlines, die Debatte über ihre Berechtigung läuft weiter. Wie stark der Effekt auf einzelne Unternehmen ausfällt, hängt von deren Anteil an Abflügen aus Deutschland und von der Struktur ihres Streckennetzes ab. Konkrete Angaben dazu enthält die Antwort der Bundesregierung nicht.
Quelle: FinanzNachrichten.de: Aktuelle Nachrichten
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