Das Bundesfinanzministerium arbeitet an der Umsetzung der von Union und SPD verabredeten Einkommensteuerreform. Nach einem ersten Entwurf für die regierungsinterne Abstimmung, über den zunächst die „Bild“ und die „Zeit“ berichteten, soll bis 2028 unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden. Zugleich ist vorgesehen, dass der Spitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen einsetzt. Gegenfinanziert werden soll das unter anderem über höhere Einnahmen bei der sogenannten Reichensteuer.

Was im Entwurf steht

Kern der Pläne ist ein höherer Grundfreibetrag bis zum Jahr 2028. Der Grundfreibetrag bezeichnet jenen Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt; erst oberhalb dieser Schwelle fällt Einkommensteuer an. Eine Anhebung wirkt sich damit auf alle Steuerpflichtigen aus, absolut betrachtet aber gerade bei kleineren Einkommen deutlich.

Zweiter Baustein: Der Spitzensteuersatz soll erst bei höheren Einkommen greifen. Damit verschiebt sich die Einkommensschwelle, ab der der höchste reguläre Steuersatz auf jeden zusätzlich verdienten Euro anfällt, nach oben. Im Gegenzug will die Bundesregierung bei der Reichensteuer – dem zusätzlichen Steuersatz für besonders hohe Einkommen – mehr Einnahmen erzielen. Details zur Ausgestaltung dieser Gegenfinanzierung nennt der Entwurf nach dem bisher Bekannten nicht.

Volumen und Zeitplan

Nach Zahlen aus dem Finanzministerium summieren sich die Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger ab 2028 auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Der Aufbau erfolgt in zwei Schritten: 2027 sollen Maßnahmen von rund drei Milliarden Euro wirken, im Folgejahr solche im Umfang von rund sieben Milliarden Euro. Für den Bundeshaushalt bedeutet das eine gestaffelte Belastung, die erst mit der zweiten Stufe ihre volle Wirkung erreicht.

Dass es sich um einen Entwurf für die regierungsinterne Abstimmung handelt, ist dabei mehr als eine Formalie: Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich, bevor ein Gesetzentwurf das Kabinett und später Bundestag und Bundesrat erreicht.

Kalte Progression bleibt außen vor

Auffällig ist, was in dem Papier fehlt: Ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression ist derzeit nicht vorgesehen. Von kalter Progression sprechen Fachleute, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Steuertarif aber dennoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Die tatsächliche Kaufkraft bleibt in diesem Fall gleich oder sinkt sogar – der Staat nimmt trotzdem mehr ein.

In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt regelmäßig ausgeglichen, in der Praxis durch eine Verschiebung der Tarifeckwerte. Im Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist ein solcher Ausgleich nicht enthalten. Allerdings ist der Zeitpunkt zu berücksichtigen: Der sogenannte Progressionsbericht, der die Datengrundlage für eine Tarifanpassung liefert, wird üblicherweise erst im Herbst vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung über diesen Punkt ist damit noch nicht gefallen.

Kritik von der FDP

Politischen Widerspruch gab es umgehend. FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf der Bundesregierung vor, sie breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann eine zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren. Der Vorwurf richtet sich gegen den fehlenden Progressionsausgleich, nicht gegen die im Entwurf angelegten Entlastungsschritte selbst.

Einordnung

Für Steuerpflichtige ist die entscheidende Größe nicht allein das genannte Entlastungsvolumen, sondern das Zusammenspiel beider Elemente. Ein höherer Grundfreibetrag und eine später einsetzende Spitzenbesteuerung senken die Belastung; ein unterbliebener Ausgleich der kalten Progression wirkt in die Gegenrichtung, weil er die Steuerlast mit steigenden Nominallöhnen schleichend erhöht. Wie hoch die Nettowirkung im Einzelfall ausfällt, lässt sich auf Basis des bisher bekannten Entwurfsstands nicht beziffern, da konkrete Beträge für Grundfreibetrag und Tarifeckwerte nicht veröffentlicht sind.

Auch haushaltspolitisch bleiben Fragen offen. Die Entlastung von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr trifft Bund, Länder und Kommunen, die sich das Aufkommen der Einkommensteuer teilen. Wie stark die höheren Einnahmen aus der Reichensteuer gegenrechnen, geht aus den bislang bekannten Angaben nicht hervor.

Der weitere Ablauf hängt nun von der Ressortabstimmung ab. Erst danach ist absehbar, ob es beim Zwei-Stufen-Modell mit den Jahren 2027 und 2028 bleibt und ob der Progressionsbericht im Herbst noch zu einer Anpassung des Entwurfs führt.

Quelle: FinanzNachrichten.de: Aktuelle Nachrichten

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