Die SM Wirtschaftsberatungs AG bietet ihren Aktionären an, bis zu 60.000 Aktien zu 4,55 Euro je Stück zurückzukaufen – das entspricht rund 1,5 Prozent des Grundkapitals und einem Gesamtvolumen von bis zu 273.000 Euro. Die Annahmefrist läuft vom 26. August bis zum 9. September 2026, 18:00 Uhr.

SM Wirtschaftsberatungs AG

WKN A1RFMZ · ISIN DE000A1RFMZ1

Chart: XETRA, 3 Monate

Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden, ohne dass ein weiterer Hauptversammlungsbeschluss nötig ist. Der Aufsichtsrat hat der Einziehung und der damit verbundenen Senkung des Grundkapitals bereits zugestimmt. Wer die Aktie hält, besitzt danach einen geringfügig größeren Anteil am verbleibenden Kapital – vorausgesetzt, er reicht seine Anteile nicht ein.

Der Angebotspreis von 4,55 Euro liegt fünf Cent unter dem in der Ad-hoc-Mitteilung vom 28. Juli 2026 genannten Wert von 4,60 Euro. Die Differenz entspricht exakt der Dividende von 0,05 Euro je Aktie, die die ordentliche Hauptversammlung am 11. August 2026 für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen hatte und die zwischenzeitlich ausgezahlt wurde. Wirtschaftlich hat sich das Angebot gegenüber der Ankündigung damit nicht verändert.

Die Konzernmuttergesellschaft RCM Beteiligungs AG wird keine Aktien einreichen. Ihr Anteil am Unternehmen steigt damit nach Abschluss des Rückkaufs, sofern andere Aktionäre das Angebot annehmen.

Anteilseigner, die das Angebot annehmen möchten, erklären die Annahme schriftlich gegenüber ihrer depotführenden Bank und lassen die Aktien mit einem Sperrvermerk versehen. Für Aktionäre mit Depot bei einer deutschen Bank ist die Annahme grundsätzlich ohne Kosten und Spesen möglich. Die Zahlung soll voraussichtlich am 14. September 2026 erfolgen.

Mit der Abwicklung beauftragte die SM Wirtschaftsberatungs AG die Small & Mid Cap Investmentbank AG aus München. Über das Ergebnis des Rückkaufs will die Gesellschaft voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist informieren – also um den 12. September 2026.

Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Anlageberatung. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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