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HAMBURG (dpa-AFX) – Die Stadt Hamburg und die Reederei MSC wollen verbliebene Minderheitsaktionäre der Hamburg Hafen und Logistik AG (HHLA
Die Stadt und MSC, die Mediterranean Shipping Company aus der Schweiz, halten über die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien. Ein solcher Anteil war nötig, um den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschließen zu können.
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Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft muss den Minderheitsaktionären eine angemessene Barabfindung zahlen, wie das Aktiengesetz vorschreibt. Die Höhe der Zahlung werde demnächst von der Beteiligungsgesellschaft auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt, teilte die HHLA mit. Ein gerichtlich bestellter Prüfer werde kontrollieren, ob die Höhe angemessen sei.
Die nach Transportvolumen weltgrößte Containerreederei MSC war im November 2024 bei der HHLA eingestiegen. Abgemacht ist, dass die Genfer Reederei bis zu 49,9 Prozent an der Beteiligungsgesellschaft halten wird. Die Stadt soll 50,1 Prozent wahren.
Die HHLA teilte mit, wirksam werde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre mit einem Beschluss der Hauptversammlung und einer Eintragung im Handelsregister./lkm/DP/jha
Quelle: dpa-AFX
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19 Kommentare
Werden die Minderheitsaktionäre tatsächlich eine ‚angemessene Barabfindung‘ erhalten, oder ist das nur eine Floskel, um rechtliche Hürden zu nehmen? Die Kontrolle durch einen gerichtlich bestellten Prüfer ist jedoch ein wichtiger Schritt.
Die dpa-AFX Quelle deutet auf eine gewisse Dringlichkeit hin. Ich vermute, es gibt kurzfristige Gründe für den Squeeze-out, die nicht öffentlich kommuniziert werden.
Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären ist immer ein heikles Thema. Die HHLA sollte hier transparent kommunizieren, um unnötige Verunsicherung zu vermeiden.
Es ist bemerkenswert, dass MSC erst im November 2024 eingestiegen ist und nun bereits ein Squeeze-out angestrebt wird – das deutet auf eine sehr schnelle strategische Entscheidung hin.
Die HHLA betreibt Containerterminals, aber wie wirkt sich dieser Schritt auf die Hafenarbeitnehmer und deren Arbeitsplätze aus? Das sollte dringend geklärt werden.
Als Aktionär bin ich natürlich besorgt über den angekündigten Ausschluss. Die Frage ist, ob eine rechtliche Auseinandersetzung sinnvoll ist, um eine höhere Abfindung zu erzielen.
Das ist verständlich. Ein Rechtsstreit kann langwierig und teuer werden, aber es könnte sich lohnen, wenn die angebotene Abfindung deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt.
Ich frage mich, ob der Squeeze-out tatsächlich im besten Interesse des Hamburger Hafens ist, oder ob es primär um die Interessen von MSC und der Stadt geht.
Die Betonung auf die ‚angemessene‘ Barabfindung ist gut, aber die Definition von ‚angemessen‘ ist oft Interpretationssache. Der gerichtlich bestellte Prüfer wird eine wichtige Rolle spielen.
MSC als weltgrößte Containerreederei im Hamburger Hafen zu haben, klingt grundsätzlich positiv. Aber ein Squeeze-out wirft Schatten auf die langfristige Perspektive.
Angesichts der Größe von MSC und der Bedeutung des Hamburger Hafens stellt sich die Frage, ob dieser Schritt nicht eine größere strategische Neuausrichtung signalisiert.
Die Unternehmensbewertung, auf deren Basis die Barabfindung festgelegt wird, wird entscheidend sein. Ich hoffe, dass diese Bewertung transparent und nachvollziehbar ist.
Der Artikel erwähnt, dass die Stadt Hamburg 50,1% behalten wird, während MSC maximal 49,9% an der Beteiligungsgesellschaft halten darf. Könnte diese Begrenzung zukünftig zu Konflikten führen?
Ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach nur wenigen Monaten mit MSC als Investor ist ungewöhnlich. Liegt hier möglicherweise ein Interessenkonflikt vor, der die Eile bedingt?
Ich bin gespannt, wie schnell der Beschluss der Hauptversammlung erfolgt und wann die Eintragung im Handelsregister vollzogen wird. Der Zeitrahmen ist für die Minderheitsaktionäre wichtig.
Die Tatsache, dass die Stadt Hamburg über 50,1% der Beteiligungsgesellschaft behalten möchte, scheint mir eine klare politische Botschaft zu sein, auch wenn MSC der größere Investor ist.
95 Prozent der Aktien, die von Stadt und MSC gehalten werden – das ist ein sehr hoher Wert. Welche Auswirkungen hat dieser hohe Anteil auf den Wettbewerb im Hamburger Hafen?
Die Tatsache, dass der Squeeze-out erst nach einem Beschluss der Hauptversammlung und der Handelsregistereintragung wirksam wird, gibt den Aktionären zumindest noch eine gewisse Handlungsfähigkeit.
Richtig, es ist wichtig, dass die Aktionäre die Möglichkeit haben, ihre Rechte wahrzunehmen und die Entscheidung zu hinterfragen.