Europa ist auf eine mutmaßlich von Russland gesteuerte Drohnenkampagne nach Einschätzung von Sicherheitsforschern nicht ausreichend vorbereitet. Die Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge wird der aktuellen Bedrohungslage nicht gerecht – zu diesem Ergebnis kommt eine Stellungnahme des International Institute for Strategic Studies (IISS) in London, die gemeinsam mit der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung erarbeitet wurde. Aus dem Papier zitierte der „Tagesspiegel“.

Die Autoren benennen vier Schwachstellen: Die Erkennung von Drohnen erfolge uneinheitlich, rechtliche Zuständigkeiten seien fragmentiert, die verfügbaren Reaktionsmöglichkeiten häufig unverhältnismäßig. Und die Zuordnung der Verantwortlichkeit – in der Fachsprache Attribution – dauere weiterhin zu lange, um rechtzeitig abschreckend wirken zu können. Attribution bezeichnet den Nachweis, welcher Akteur hinter einem Vorfall steht; ohne ihn lassen sich politische oder militärische Gegenmaßnahmen kaum begründen.

UAVs über zwölf Nato-Staaten und Irland

Die Untersuchung, die unter dem Titel „Russlands UAV-Kampagne über Europa“ erschien, dokumentiert einen längeren Zeitraum. Zwischen August 2024 und Februar 2026 wurden unbemannte Luftfahrzeuge im Luftraum von zwölf Nato-Mitgliedstaaten sowie Irlands festgestellt. UAV steht für Unmanned Aerial Vehicle und umfasst militärische wie zivil einsetzbare Drohnentypen.

Die Kampagne sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Russland zurückzuführen, heißt es in dem Papier. Die Verfasser gehen zudem davon aus, dass die Starts nicht ausschließlich von Land aus erfolgten. „Wir bewerten es als wahrscheinlich, dass mit Russland verbundene Schiffe und die sogenannte ‚Schattenflotte‘ als Start- und Rückholplattformen für UAVs genutzt wurden, als Teil des umfassenderen unkonventionellen Krieges des Kremls gegen Europa“, zitiert der „Tagesspiegel“ aus der Studie. Als wahrscheinliche Startplattformen gelten Schiffe der russischen Schattenflotte. Der Begriff bezeichnet meist ältere Tanker unter wechselnden Flaggen und mit undurchsichtigen Eigentümerstrukturen, die vor allem zur Umgehung westlicher Sanktionen eingesetzt werden.

Kritik an der European Drone Defence Initiative

Als ambitionierteste gemeinsame europäische Antwort auf die Vorfälle nennt die Studie die European Drone Defence Initiative (EDDI). Das Vorhaben soll eine europaweite Architektur zur Drohnenabwehr aufbauen, die den Luftraum in alle Richtungen abdeckt – im Papier als 360-Grad-Architektur beschrieben. Eine anfängliche Einsatzfähigkeit der EDDI ist bis Ende 2026 vorgesehen.

Ob dieser Rahmen ausreicht, ist allerdings bereits innerhalb der EU-Institutionen umstritten. Das Europäische Parlament kam im Januar 2026 zu dem Schluss, dass der EDDI die notwendige Agilität und doktrinäre Geschlossenheit fehle, um skalierbare Ergebnisse zu erzielen. Mit doktrinärer Geschlossenheit ist ein einheitliches Regelwerk gemeint, das festlegt, wer in welcher Lage welche Mittel einsetzen darf – eine Voraussetzung dafür, dass nationale Systeme im Ernstfall zusammenwirken.

Die Studie verweist darüber hinaus auf eine strukturelle Grenze des Ansatzes. Selbst eine vollständig einsatzfähige EDDI könne ein UAV erst bekämpfen, sobald es in den europäischen Luftraum eingedrungen sei, heißt es in dem Papier. Gegenüber dem Schiff, von dem aus die Drohne gestartet wurde, besitze die Initiative kein Mandat. Damit bleibt nach Darstellung der Autoren genau jener Teil der Wirkungskette unberührt, der die Vorfälle überhaupt ermöglicht.

Holetschek spricht von alarmierender Lage

Der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, Klaus Holetschek, ordnete die Ergebnisse politisch ein. „Auch wenn eine direkte Attribution schwierig ist, kommt die Studie zu dem Schluss, dass wahrscheinlich Russland hinter einer koordinierten UAV-Kampagne in Europa steht“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Holetschek nannte es alarmierend, dass Europa auf diese Form hybrider Bedrohung bislang nicht ausreichend vorbereitet sei. Er wiederholte dabei die vier Kritikpunkte der Studie: uneinheitliche Erkennung, fragmentierte rechtliche Befugnisse, häufig ungeeignete Reaktionsmöglichkeiten und eine zu langsame Attribution.

Als hybride Bedrohung gelten Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen bewaffneten Konflikts, deren Urheberschaft sich nur schwer zweifelsfrei belegen lässt. Genau diese Unklarheit ist aus Sicht der Verfasser das zentrale Problem: Solange die Zuordnung Wochen oder Monate benötigt, entfällt der abschreckende Effekt einer möglichen Reaktion.

Was die Studie offenlässt

Angaben zu konkreten Schadenshöhen, zur Zahl der einzelnen Vorfälle oder zu betroffenen Standorten nennt die veröffentlichte Zusammenfassung nicht. Auch welche zwölf Nato-Staaten betroffen waren, führt das Papier in der zitierten Fassung nicht auf. Ebenso bleibt offen, mit welchen Mitteln die Verfasser die Lücke zwischen der Luftraumabwehr und den maritimen Startplattformen geschlossen sehen wollen.

Die Stellungnahme entstand als Kooperation zwischen einem etablierten sicherheitspolitischen Institut und einer parteinahen Stiftung. Sie ist damit ein Beitrag zur politischen Debatte über die europäische Drohnenabwehr, nicht ein amtlicher Lagebericht. Wie die EU-Staaten auf die Kritik am Zeitplan und am Mandat der EDDI reagieren, ist derzeit nicht bekannt.

Quelle: FinanzNachrichten.de: Aktuelle Nachrichten

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