Die Vereinigten Staaten und China wollen im Rahmen des U.S.-China Board of Trade Listen von Produkten prüfen, für die eine reduzierte Zollbehandlung in Betracht kommt. Das geht aus einer am 28. September 2026 veröffentlichten Mitteilung des Weißen Hauses hervor. Demnach sollen amerikanische Produkte für den Import nach China und chinesische Produkte für den Import in die Vereinigten Staaten jeweils auf eine solche Liste gesetzt werden, mit dem Ziel, ihnen auf reziproker Basis eine vergünstigte Zollbehandlung zu gewähren.
Zwei Listen, ein Verfahren
Konkret sieht die Mitteilung zwei getrennte Listen vor: eine mit US-Waren, für die China niedrigere Einfuhrzölle erwägen könnte, und eine mit chinesischen Waren, für die dasselbe im Falle der Vereinigten Staaten gelten würde. Die Mitteilung selbst nennt weder einzelne Warengruppen noch Zollsätze noch ein Datum, zu dem eine solche Regelung in Kraft treten könnte. Sie beschreibt ausschließlich die Absicht, eine solche Prüfung vorzunehmen.
Vorbehalt der nationalen Verfahren
Das Weiße Haus stellt klar, dass eine etwaige reduzierte Zollbehandlung „consistent with their respective domestic laws and processes“ erfolgen soll – also im Einklang mit den jeweiligen innerstaatlichen Gesetzen und Verwaltungsabläufen beider Länder. Damit ist die Umsetzung an interne Verfahren auf beiden Seiten gebunden, die in der Mitteilung nicht näher beschrieben werden. Ob und wann eine der beiden Listen tatsächlich zu konkreten Zollsenkungen führt, benennt die Quelle nicht.
Für die deutsche Außenwirtschaft ist der US-chinesische Warenverkehr insofern von Interesse, als beide Länder zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands zählen. Deutschland exportierte 2025 Waren der Gruppe Güter der Gewerblichen Wirtschaft im Wert von 143,9 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten.
Die Mitteilung des Weißen Hauses beschränkt sich auf die Ankündigung des Prüfverfahrens zwischen Washington und Peking. Angaben darüber, welche Produktgruppen konkret zur Debatte stehen, welche Zollsätze betroffen wären oder welchen Umfang die jeweiligen Listen haben sollen, enthält die veröffentlichte Passage nicht.

