Die Europäische Kommission hat nach Prüfung der EU-Beihilferegeln ein deutsches Förderprogramm im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt. Mit dem Programm sollen Unternehmen in industriellen Sektoren dabei unterstützt werden, ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren.
Die Kommission ordnet die Maßnahme in einen doppelten Rahmen ein: Sie trage zum Erreichen der deutschen Energie- und Klimaziele bei und zugleich zu den Zielen der EU für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Konkrete Angaben dazu, welche Branchen, Unternehmen oder Projekte im Einzelnen gefördert werden, macht die Freigabemitteilung nicht.
Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der EU-Beihilfeaufsicht, mit der die Kommission prüft, ob staatliche Fördermaßnahmen der Mitgliedstaaten mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Ein Mitgliedstaat darf ein solches Programm erst umsetzen, nachdem Brüssel grünes Licht gegeben hat. Mit der jetzigen Entscheidung ist diese Hürde für das deutsche Programm genommen.
Die Kommission bezeichnet die Förderung als Beitrag zur Dekarbonisierung von Produktionsprozessen in der Industrie. Deutschland zählt zu den energieintensivsten Industriestandorten Europas, mit einem entsprechend hohen Ausstoß von Treibhausgasen in Sektoren wie Stahl, Chemie und Zement. Über die Höhe möglicher Einzelbeihilfen an Unternehmen, die Laufzeit des Programms oder die Fördervoraussetzungen enthält die Mitteilung der Kommission keine weiteren Angaben.
Die Freigabe reiht sich in eine Reihe von Beihilfeentscheidungen ein, mit denen die Kommission in den vergangenen Jahren Programme von Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Industrie bei der Emissionsminderung genehmigt hat. Über die tatsächliche Inanspruchnahme des nun freigegebenen deutschen Programms durch einzelne Unternehmen liegen noch keine Angaben vor.

