Europa will schneller Waffen bauen. Seit dem 3. November 2026 steht fest, wie lange Behörden dafür höchstens brauchen dürfen: 42 Arbeitstage ab einem vollständigen Antrag. Antwortet das Amt bis dahin nicht, gilt die Genehmigung als erteilt.
Das Europäische Parlament und die Regierungen der EU-Staaten begründen das neue Gesetz mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Europa soll bis spätestens 2030 verteidigungsbereit sein. Auf Grundlage von Prognosen zur Nutzung der Instrumente des Plans „ReArm Europe/Bereitschaft 2030“ könnten die Verteidigungsinvestitionen in den nächsten vier Jahren auf mindestens 800 Milliarden Euro steigen, heißt es im Gesetz. Am Anfang jedes Antrags steht künftig eine kurze Frist: Binnen 14 Arbeitstagen muss die Behörde sagen, ob die Unterlagen vollständig sind.
Erfasst sind Unternehmen, die Rüstungsgüter erforschen, entwickeln, herstellen oder liefern, und jede Firma oder jedes Firmenkonsortium, das ein solches Projekt vorantreibt. Kleine und mittelgroße Unternehmen sollen von den Staaten besondere Unterstützung bekommen.
Der Haken: Welche Vorhaben überhaupt auf die Überholspur kommen, entscheidet jedes Land selbst. Eine Liste von Projekten oder Firmen enthält das Gesetz nicht. Offen bleibt auch, wie viel schneller es am Ende wirklich geht. Die EU schreibt nur, die bisherigen Verfahren könnten langwierig und umständlich sein, und trifft besonders kleinere Firmen. Wie lange sie heute dauern, sagt sie nicht.
Ganz ohne Bremse ist die neue Frist nicht. Bei außergewöhnlich komplexen, großen oder riskanten Projekten darf die Behörde zweimal verlängern, insgesamt auf höchstens 102 Arbeitstage. Bis zum 24. November 2027 können die Staaten zudem per Gesetz Ausnahmen von der automatischen Genehmigung vorsehen, wenn ein Projekt ein schweres Risiko für Gesundheit oder nationale Sicherheit darstellt. Wer betroffen ist, kann eine stillschweigend erteilte Genehmigung anfechten.
Bis zum 24. Februar 2027 muss jedes Land eine zentrale Anlaufstelle schaffen, die Firmen durch das ganze Verfahren führt. Erst Anträge ab diesem Tag fallen unter die neuen Regeln. Ob die Uhr in den Ämtern dann tatsächlich schneller läuft, prüft die EU-Kommission zum ersten Mal bis Ende 2028.

