Arrow HoldCo GmbH hält gut 95 Prozent der Vectron-Aktien. Den kleinen Rest will sie nun zwangsweise übernehmen. Am 19. Oktober 2026 stellte die Gesellschaft dem Vorstand der Vectron Systems AG förmlich das Verlangen, die Hauptversammlung möge beschließen, die Anteile der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Arrow HoldCo zu übertragen – gegen eine Barabfindung von 13,07 Euro je Aktie.
Dieser Vorgang, bekannt als aktienrechtlicher Squeeze-out, steht Hauptaktionären offen, die mindestens 95 Prozent des Grundkapitals halten. Arrow HoldCo besitzt genau 8.472.201 der insgesamt 8.882.165 ausgegebenen Stückaktien – das entspricht rund 95,38 Prozent. Die Gesellschaft gehört zum Konzern des US-amerikanischen Zahlungsdienstleisters Shift4 Payments.
Herleitung der Abfindung
Die festgelegte Barabfindung von 13,07 Euro je Aktie entspricht dem umsatzgewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs vor Ankündigung des Squeeze-outs am 3. Juli 2026. Dieser Wert liegt nach Angaben des Unternehmens über dem Betrag, den das Ertragswertverfahren nach IDW S 1 ergeben hat. Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer bestätigte die Angemessenheit der Abfindung am 21. Oktober 2026.
Weiteres Verfahren
Eine außerordentliche Hauptversammlung soll am 3. Dezember 2026 über den Squeeze-out-Beschluss abstimmen. Rechtswirksam wird die Übertragung der Aktien allerdings erst, wenn der Beschluss im Handelsregister eingetragen ist. Bis dahin bleiben die Anteile der Minderheitsaktionäre formal bestehen.
Wer die Barabfindung für nicht angemessen hält, kann nach Eintragung des Beschlusses ein Spruchverfahren beantragen, in dem ein Gericht die Höhe der Abfindung überprüft. Eine solche Möglichkeit nennt die Mitteilung nicht ausdrücklich – sie folgt jedoch aus dem Gesetz und ist bei Squeeze-outs der Regelfall.
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