Präsident Donald J. Trump hat am 28. Oktober 2026 eine Proklamation nach Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 unterzeichnet. Grundlage ist eine aus Sicht des Weißen Hauses drohende Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit durch Importe von Robotik, Industriemaschinen sowie deren Teilen und Komponenten.
Verhandlungsauftrag an Handelsministerium und USTR
Die Proklamation weist den US-Handelsminister und den US-Handelsbeauftragten (USTR) an, gemeinsam Vereinbarungen mit Handelspartnern auszuhandeln. Ziel ist es, die als Bedrohung eingestufte Importsituation bei Robotik und Industriemaschinen sowie deren Teilen und Komponenten aus jedem Land zu adressieren. Eine konkrete Zollhöhe oder ein Inkrafttretensdatum für neue Abgaben nennt das Fact Sheet nicht.
Weiteres Verfahren
Der Handelsminister soll den Präsidenten laufend über Umstände informieren, die weitere Schritte nach Section 232 in Bezug auf Robotik, Industriemaschinen und deren Teile erforderlich machen könnten. Dem Präsidenten selbst bleibt es vorbehalten, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die er für nötig hält, um die Importe dieser Güter so anzupassen, dass die benannte Bedrohung der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten beseitigt wird.
Damit ist mit der Unterschrift noch keine fest umrissene Zollmaßnahme in Kraft gesetzt. Die Proklamation setzt vielmehr einen Verhandlungs- und Prüfprozess in Gang, dessen Ergebnis von den Gesprächen zwischen US-Behörden und den jeweiligen Handelspartnern abhängt.
Betroffene Warengruppen
Deutschland exportierte 2025 Waren der Gruppe Enderzeugnisse im Wert von 129,3 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten.
Das Fact Sheet des Weißen Hauses nennt Robotik, Industriemaschinen sowie deren Teile und Komponenten ausdrücklich als Gegenstand der Proklamation, ohne einzelne Länder oder Unternehmen namentlich als Ziel zu benennen. Welche konkreten Produktkategorien im weiteren Verlauf von Verhandlungen oder möglichen weiteren Schritten erfasst würden, lässt die Mitteilung offen.

