Der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, hat die zwölf Nominierten für den Deutschen Kurzfilmpreis 2026 bekannt gegeben. Die Verleihung findet am 16. November 2026 in Hamburg statt.
Mit dem Gewinn des Kurzfilmpreises ist laut der Mitteilung eine Prämie von 30.000 Euro verbunden. Bereits die Nominierung selbst ist mit 15.000 Euro dotiert. Für den besten mittellangen Film sieht die Auszeichnung eine gesonderte Prämie von 20.000 Euro vor.
Zwölf Produktionen stehen damit zur Wahl, von denen eine die Hauptprämie erhalten wird. Da bereits die Nominierung mit 15.000 Euro vergütet wird, fließt allein durch diese Stufe des Verfahrens eine Fördersumme in Höhe mehrerer Nominierungsprämien an die beteiligten Produktionen, bevor der eigentliche Preisträger überhaupt feststeht.
Die Bekanntgabe der zwölf Namen und der Termin in Hamburg bilden den offiziellen Stand der Dinge. Welche Produktionsfirmen, Regisseurinnen und Regisseure hinter den nominierten Filmen stehen, teilt die Mitteilung an dieser Stelle nicht im Detail mit. Ebenso bleibt offen, nach welchen Kriterien die Auswahl der zwölf Titel erfolgte.
Der Deutsche Kurzfilmpreis wird von der Bundesregierung ausgelobt und ist damit eine staatlich finanzierte Auszeichnung. Die genannten Summen von 15.000, 20.000 und 30.000 Euro stellen die einzigen in der Mitteilung bezifferten Beträge dar. Weitere Angaben zur Gesamtfördersumme des Preises für das Jahr 2026 oder zu den Haushaltsmitteln, aus denen die Prämien stammen, enthält die Bekanntgabe nicht.

