Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat endgültige Regeln für Anbieter von Ratings zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) beschlossen und bringt diese Anbieter damit erstmals unter ihre Aufsicht. Das neue Regelwerk tritt am 29. Juni 2028 in Kraft. Ab diesem Tag benötigen Unternehmen, die im Vereinigten Königreich ESG-Ratings anbieten, eine Zulassung der FCA und die entsprechende Erlaubnis, bevor sie diese Tätigkeit ausüben, sofern keine Ausnahme greift. Anträge auf Zulassung können ab dem 24. Juni 2027 gestellt werden. Die FCA staffelt die Antragszeiträume und ruft die Unternehmen auf, innerhalb ihres jeweiligen Zeitfensters möglichst früh einzureichen.
Nach Angaben der FCA sollen die Regeln die Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings verbessern und Investoren zu besser informierten Entscheidungen verhelfen. Die Aufsicht verweist darauf, dass dieser Markt eine wichtige Rolle bei Anlageentscheidungen spiele. Das Regelwerk ist in der Policy Statement PS26/22 mit dem Titel „ESG ratings: final regime“ niedergelegt.
Was die Regeln verlangen
Der Rahmen enthält Anforderungen an Transparenz, Unternehmensführung, Systeme und Kontrollen sowie an den Umgang mit Interessenkonflikten. Zudem regelt er den Austausch mit den Nutzern von ESG-Ratings und mit den bewerteten Einheiten. Laut FCA soll die Regulierung im Verhältnis zu Größe und Tätigkeit der Unternehmen stehen und orientiert sich an internationalen und bestehenden Standards, darunter Empfehlungen der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Die FCA betont, dass das Regime regelt, wie Ratings erstellt, gesteuert und kommuniziert werden, aber keine bestimmte Nachhaltigkeitssicht und keine Methodik vorschreibt.
Erfasst sind dem Wortlaut nach Unternehmen oder Organisationen, die ESG-Ratings und -Bewertungen bereitstellen. Solche Ratings beurteilen nach Darstellung der FCA, wie Unternehmen, andere Einheiten, Vermögenswerte oder Finanzprodukte anhand von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien abschneiden. Genutzt werden sie unter anderem von Vermögensverwaltern, Kreditgebern und Administratoren von Referenzwerten, etwa für Entscheidungen über die Kapitalallokation und das Risikomanagement. Die Aufsicht hat Leitlinien veröffentlicht, anhand derer Unternehmen prüfen können, ob sie unter das Regime fallen.
Vorbereitung und Vorgeschichte
Laura Dawes, bei der FCA Direktorin für Zulassungen und nachhaltige Finanzen, erklärte, verlässliche Informationen seien für funktionierende Märkte unerlässlich. Die Regeln sollen ihr zufolge Transparenz und Standards im ESG-Ratingmarkt erhöhen und zugleich Wettbewerb, Innovation und Wachstum unterstützen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie betroffen sind, und mit der Vorbereitung auf die Zulassung beginnen. Die FCA kündigte Webinare und Zugang zu ihrem Pre-Application Support Service an.
Den endgültigen Regeln ging die Konsultation CP25/34 voraus, die vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026 lief. Grundlage ist ein Gesetz der Regierung, das die Bereitstellung von ESG-Ratings im Oktober 2025 in den Zuständigkeitsbereich der FCA brachte. In der Konsultation der Regierung hatten nach Angaben der FCA 95 Prozent der Teilnehmer diesen Schritt unterstützt. Die Aufsicht verweist zudem auf ihre Erhebung Financial Lives Survey 2024, wonach 72 Prozent der Erwachsenen mit Geldanlagen oder einer beitragsorientierten Altersvorsorge wollten, dass ihre Anlagen neben einer finanziellen Rendite auch etwas Gutes bewirken.

