Der Präsident der Vereinigten Staaten hat Befugnisse aus Abschnitt 8335 des National Defense Authorization Act für das Haushaltsjahr 2026 an den Finanzminister und den Außenminister übertragen. Die Anordnung ist auf den 28. Oktober 2026 datiert und wurde am 2. November 2026 im Federal Register veröffentlicht. Der Präsident stützt sich dabei nach eigener Darstellung auf die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten, darunter Abschnitt 301 von Titel 3 des United States Code. Einen gesonderten Zeitpunkt des Inkrafttretens nennt die Anordnung nicht.
Im Mittelpunkt steht die Zuständigkeit für Sanktionen gegen ausländische Personen. Die Befugnisse aus Abschnitt 8335(a) des Gesetzes, im US-Recht als 22 U.S.C. 10704(a) geführt, gehen an den Finanzminister, der sie in Abstimmung mit dem Außenminister ausüben soll. Sobald der Außenminister sanktionierbare ausländische Personen identifiziert hat, sollen nach dem Wortlaut die Leiter der jeweils zuständigen Ministerien und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche die Sanktionen umsetzen.
Weitere Teile des Abschnitts werden ebenfalls aufgeteilt. Allein dem Finanzminister übertragen werden die Befugnisse aus den Absätzen 8335(c)(1) und 8335(d)(1) sowie aus Absatz 8335(i). Die Befugnisse aus Absatz 8335(f) erhält der Finanzminister wiederum in Abstimmung mit dem Außenminister. Der Außenminister selbst bekommt die Zuständigkeiten aus Absatz 8335(g). Welche konkreten Maßnahmen, Länder oder Sachverhalte diese Absätze betreffen, führt die Anordnung nicht aus; sie verweist lediglich auf die jeweiligen Gesetzesstellen. Auch einen Zweck oder eine Begründung für die Übertragung nennt der Präsident nicht.
Die Anordnung reicht über das geltende Gesetz hinaus. Die Übertragungen sollen nach dem Wortlaut auch für jede Bestimmung eines künftigen Gesetzes gelten, die mit der genannten Vorschrift gleich oder im Wesentlichen gleich ist. Zudem gilt jeder Verweis auf ein Gesetz als Verweis auf dessen jeweils geänderte Fassung. Spätere Gesetzesänderungen machen damit nach dem Willen des Präsidenten keine neue Delegation erforderlich.
Betroffen sind nach dem Text in erster Linie die beiden adressierten Ressorts, das Finanzministerium und das Außenministerium, sowie die weiteren Ministerien und Behörden, die mit der Umsetzung festgestellter Sanktionen betraut werden. Mittelbar betroffen sind ausländische Personen, die der Außenminister als sanktionierbar einstuft. Namen solcher Personen oder Kriterien für ihre Auswahl enthält die Anordnung nicht.
Mit der Veröffentlichung im Federal Register beauftragte der Präsident den Finanzminister. Die Anordnung schließt mit dem Vermerk des Weißen Hauses in Washington vom 28. Oktober 2026.

