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Die Weitergabe von Vermögen kann unter Umständen zu einer erheblichen Steuerlast auf Seiten des Erben oder Beschenkten führen. Daher sollte man sich schon frühzeitig Gedanken zum Thema Optimierung von Schenkungen und Erbschaften machen.
• Steuern sparen mittels Nießbrauchdepot
• Der Schenkende erhält weiterhin die Erträge
• Schenkungsvertrag von großer Bedeutung
Ein sinnvoller Weg Steuern zu sparen und sich gleichzeitig selbst abzusichern, kann das Konzept des Nießbrauchs sein. Hierbei handelt es sich um das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Am häufigsten wird dies bei Immobilien angewandt: So kommt es beispielsweise oftmals vor, dass Eltern ihr Haus an ihre Kinder überschreiben, sich selbst dabei jedoch ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Nießbrauchdepot
Weit weniger bekannt ist jedoch, dass es bei Wertpapieren ein ähnliches Modell gibt: So wird beim Nießbrauchdepot das Eigentum am Depot sofort an den Beschenkten übertragen, jedoch behält sich der Schenkende die Nutzung von Erträgen, wie etwa Dividenden oder Zinsen, zu Lebzeiten vor.
Zwar wird auch bei einer solchen Eigentumsübertragung Schenkungsteuer fällig, allerdings muss das Finanzamt den Wert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abziehen. Dieser Nießbrauchswert wird mittels einer speziellen Berechnungsformel ermittelt, in der unter anderem das Alter des Schenkenden sowie die zu erwartende Lebensdauer berücksichtigt werden. Im Ergebnis reduziert sich dadurch die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer.
Vorteilhaft ist es, wenn die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bei einer statistisch noch hohen Lebenserwartung. Denn zum einen vergrößert sich dadurch der Nießbrauchswert, zum anderen können dann die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge wiederholt genutzt werden.
Professionelle Unterstützung
Der genaue Umfang der Steuerersparnis hängt aber nicht nur vom Lebensalter des Schenkenden sondern auch noch einer ganzen Reihe weiterer Faktoren wie etwa dem Freibetrag und dem Steuersatz des Beschenkten ab. Daher sollte man bei der Einrichtung eines Nießbrauchdepots auch einen Steuerberater miteinbeziehen.
Schenkungsvertrag
Ferner ist es ratsam, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. Darin kann dann beispielsweise vereinbart werden, dass der Beschenkte die übertragenen Wertpapiere nicht ohne Zustimmung des Schenkenden verkaufen darf, denn ansonsten würden diesem ja die künftigen Zuflüsse aus dem Depot entgehen.
Daneben kann in diesem Vertrag auch ein Widerrufsrechte verankert werden. So könnte beispielsweise vereinbart werden, dass im Falle einer Drogen- oder Spielsucht des Beschenkten das Depot zurückverlangt werden kann.
Außerdem hilft ein Schenkungsvertrag auch bei der Meldung an das Finanzamt. Denn grundsätzlich sind Schenkungen von beiden Seiten innerhalb einer dreimonatigen Frist zu melden. Hierbei wird in der Regel der Schenkungsvertrag zusammen mit einer Ertragsprognose eingereicht, damit der Nießbrauchvorbehalt korrekt angerechnet werden kann.
Redaktion
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27 Kommentare
Ich habe gehört, dass Nießbrauchdepots auch im Zusammenhang mit der Altersvorsorge eine Rolle spielen können. Könnte man beispielsweise einen Teil seines Altersvorsorgevermögens in ein solches Depot übertragen?
Das ist eine interessante Frage. Es ist möglich, aber die steuerlichen Auswirkungen sind komplex und sollten unbedingt mit einem Experten besprochen werden.
Ich finde es gut, dass die Möglichkeit eines Widerrufsrechts im Schenkungsvertrag angesprochen wird, insbesondere im Falle von Suchtproblemen des Beschenkten. Das zeigt eine durchdachte Absicherung des Schenkenden.
Ich bin etwas skeptisch, ob die Steuerersparnis wirklich so hoch ausfällt, wie dargestellt. Hängt das nicht stark von den individuellen Umständen des Beschenkten ab, insbesondere von seinem persönlichen Steuersatz?
Sie haben Recht, der Steuersatz des Beschenkten ist ein wichtiger Faktor. Je höher der Steuersatz, desto größer die potenzielle Steuerersparnis durch den Nießbrauch.
Die Idee, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, um die Erbschaftssteuer zu minimieren, ist nicht neu, aber die konkrete Ausgestaltung mit einem Nießbrauchdepot ist ein interessanter Ansatz.
Die Idee, Wertpapiere statt Immobilien zu nutzen, um Nießbrauch zu gestalten, ist mir neu. Ist diese Form des Nießbrauchsdepots in der Praxis bereits weit verbreitet oder handelt es sich um eine Nischenlösung?
Es ist noch nicht so verbreitet wie bei Immobilien, gewinnt aber aufgrund der aktuellen Steuergesetzgebung an Bedeutung. Viele sind sich der Möglichkeiten bei Wertpapieren noch nicht bewusst.
Die Möglichkeit, ein Widerrufsrecht im Schenkungsvertrag zu verankern, finde ich besonders wertvoll. Das gibt dem Schenkenden eine zusätzliche Sicherheit.
Der Artikel erwähnt die Bedeutung des Freibetrags. Wie hoch ist dieser aktuell und wie oft kann er genutzt werden?
Die Berechnung des Nießbrauchswertes scheint sehr kompliziert zu sein. Gibt es Online-Rechner, die eine erste Abschätzung ermöglichen, oder muss man sich immer an einen Steuerberater wenden?
Es gibt einige Online-Rechner, aber diese sind oft vereinfacht und liefern möglicherweise kein genaues Ergebnis. Eine professionelle Berechnung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.
Der Artikel erklärt, dass die Eigentumsübertragung beim Nießbrauchdepot sofort erfolgt, aber die Erträge verbleiben beim Schenkenden. Wie wird sichergestellt, dass der Beschenkte tatsächlich der Eigentümer ist und seine Rechte wahrnehmen kann, ohne den Ertragsfluss zu beeinträchtigen?
Ich frage mich, ob es bei einem Nießbrauchdepot auch Risiken gibt, beispielsweise wenn der Beschenkte insolvent wird. Könnte das den Schenkenden betreffen?
Die Unterscheidung zwischen unveräußerlichem und unvererbbarem Nießbrauch ist wichtig. Das bedeutet, der Beschenkte kann die Wertpapiere nicht verkaufen, aber auch nicht an seine eigenen Erben weitergeben?
Die Erwähnung der Zehnjahres-Freibeträge ist sehr relevant. Könnte man also strategisch mehrere Schenkungen über einen Zeitraum von zehn Jahren planen, um die Steuerlast zu minimieren?
Absolut, das ist ein gängiger Ansatz. Durch die wiederholte Nutzung der Freibeträge kann die Schenkungsteuer erheblich reduziert werden.
Wenn der Beschenkte die Wertpapiere nicht ohne Zustimmung des Schenkenden verkaufen darf, wie wirkt sich das auf die Flexibilität des Beschenkten aus? Ist das nicht eine erhebliche Einschränkung seiner Eigentumsrechte?
Das stimmt, es ist eine Einschränkung. Sie dient aber dem Schutz des Schenkenden, der weiterhin von den Erträgen profitieren möchte.
Es ist beruhigend zu wissen, dass man durch frühzeitige Übertragung von Vermögen die Steuerlast reduzieren kann. Die statistisch hohe Lebenserwartung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden muss. Das ist ein kritischer Punkt, der leicht übersehen werden kann und zu Nachzahlungen führen könnte.
Die Idee, das Haus an die Kinder zu übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern, ist ein klassisches Beispiel für Nießbrauch. Das ist verständlich und nachvollziehbar.
Der Artikel erwähnt, dass das Alter des Schenkenden bei der Berechnung des Nießbrauchswertes eine Rolle spielt – wie genau wird diese Berechnung durchgeführt und welche Auswirkungen hat ein jüngeres Alter im Vergleich zu einem höheren?
Die Berechnung basiert auf einer Tabelle zur Lebenserwartung, die vom Bundesministerium für Finanzen vorgegeben wird. Ein jüngeres Alter führt zu einem höheren Nießbrauchswert und somit zu einer größeren Steuerentlastung.
Die Tatsache, dass die Steuerersparnis von vielen Faktoren abhängt, unterstreicht die Notwendigkeit einer individuellen Beratung. Es gibt wohl keine pauschale Lösung.
Der Schenkungsvertrag sollte also nicht nur die Rechte des Schenkenden schützen, sondern auch klare Regelungen für den Fall von Erbschaftsstreitigkeiten unter den Beschenkten enthalten.
Der Artikel betont die Notwendigkeit, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Das ist ein guter Rat, da die Materie komplex ist und individuelle Beratung unerlässlich ist.