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Startseite»News»Aktien-News»EQS-Adhoc: Covestro AG: XRG P.J.S.C. leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf die XRG P.J.S.C. ein (aktienrechtlicher Squeeze-out)
Aktien-News

EQS-Adhoc: Covestro AG: XRG P.J.S.C. leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf die XRG P.J.S.C. ein (aktienrechtlicher Squeeze-out)

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EQS-Adhoc: Covestro AG: XRG P.J.S.C. leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf die XRG P.J.S.C. ein (aktienrechtlicher Squeeze-out)
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EQS-Ad-hoc: Covestro AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Covestro AG: XRG P.J.S.C. leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf die XRG P.J.S.C. ein (aktienrechtlicher Squeeze-out)

09.01.2026 / 11:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


XRG P.J.S.C. hat der Covestro AG heute mitgeteilt, dass die Hauptversammlung der Covestro AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die XRG P.J.S.C. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen soll (aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die XRG P.J.S.C. ist gemeinsam mit ihrer mittelbaren hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der ADNOC International Germany Holding AG, mit rund 95,10 % am Grundkapital der Covestro AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Covestro AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Covestro AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Kontakt:
Ronald Köhler
Leiter Investor Relations
Tel: +49 214 6009 5098
E-Mail: [email protected]

Ilia Kürten
Tel: +49 214 6009 7429
E-Mail: [email protected]

Cedric Schupp
Tel: +49 214 6009 2336
E-Mail: [email protected]

Ende der Insiderinformation


09.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


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13 Kommentare

  1. Hans Wagner am Januar 9, 2026 11:23 a.m.

    Diese Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Verordnung 596/2014 ist ein wichtiger Schritt, aber wann genau können Aktionäre mit dem Beschluss der Hauptversammlung rechnen?

    Antworten
  2. Lukas Weber am Januar 9, 2026 11:25 a.m.

    Die rechtliche Grundlage für den Squeeze-Out, § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG, ist klar benannt, aber ich hoffe, dass die Interessen der Minderheitsaktionäre angemessen berücksichtigt werden.

    Antworten
    • Laura Fischer am Januar 9, 2026 11:50 a.m.

      Angemessen ist hier der Schlüsselbegriff. Die Gerichte werden im Zweifelsfall prüfen, ob die Barabfindung dem entspricht.

      Antworten
  3. Karl Wagner am Januar 9, 2026 11:27 a.m.

    Ein Squeeze-Out war zu erwarten, nachdem ADNOC International Germany Holding AG die Mehrheitsbeteiligung erworben hat, aber die Geschwindigkeit des Prozesses ist bemerkenswert.

    Antworten
  4. Laura Schmidt am Januar 9, 2026 11:30 a.m.

    Dass der Übertragungsbeschluss noch im Handelsregister eingetragen werden muss, ist ein wichtiger formeller Schritt, der aber sicher planmäßig ist bei dieser Beteiligungsstruktur.

    Antworten
  5. Anna Schneider am Januar 9, 2026 11:32 a.m.

    Es ist verständlich, dass XRG P.J.S.C. diesen Schritt geht, um die Kontrolle über Covestro zu konsolidieren, aber wie wird dies die langfristige Strategie des Unternehmens beeinflussen?

    Antworten
  6. Lukas Schäfer am Januar 9, 2026 11:33 a.m.

    Ich bin gespannt, wie hoch die ‚angemessene Barabfindung‘ tatsächlich sein wird, die XRG P.J.S.C. anbieten wird – das ist der springende Punkt für die Minderheitsaktionäre.

    Antworten
  7. Karl Schäfer am Januar 9, 2026 11:34 a.m.

    Die Veröffentlichung dieser Information am 9. Januar 2026 ist zeitnah, nachdem das Verfahren eingeleitet wurde. Das deutet auf einen strukturierten Kommunikationsplan hin.

    Antworten
  8. Lukas J. Wagner am Januar 9, 2026 11:35 a.m.

    Ich frage mich, ob dieser Schritt die Innovationskraft von Covestro beeinträchtigen könnte, wenn die strategische Ausrichtung nun stärker von einem Hauptaktionär dominiert wird.

    Antworten
  9. Mia Becker am Januar 9, 2026 11:36 a.m.

    Die Benennung der Investor Relations Kontakte – Ronald Köhler, Ilia Kürten und Cedric Schupp – ist gut, aber wird es auch eine spezielle Hotline für Fragen der Minderheitsaktionäre geben?

    Antworten
  10. Jonas Meyer am Januar 9, 2026 11:36 a.m.

    Die Tatsache, dass die Höhe der Abfindung noch nicht feststeht, lässt Raum für Spekulationen und möglicherweise auch für Verhandlungen mit den Minderheitsaktionären.

    Antworten
    • Jonas Weber am Januar 9, 2026 11:59 a.m.

      Das stimmt, eine transparente Kommunikation der Berechnungsbasis für die Abfindung ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen.

      Antworten
  11. Peter L. Schäfer am Januar 9, 2026 11:37 a.m.

    Die Tatsache, dass XRG P.J.S.C. bereits 95,10% der Covestro AG hält, deutet auf eine schnelle und unkomplizierte Durchführung des Squeeze-Out hin, vorausgesetzt die Hauptversammlung stimmt zu.

    Antworten
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