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BERLIN (dpa-AFX) – Mit dem Angriff auf Venezuela haben die USA nach Darstellung des Juristen Kai Ambos gegen das Völkerrecht verstoßen. Vom WDR zu dem Vorgehen befragt, sagte Ambos: „Es ist völkerrechtswidrig, weil es eigentlich nur zwei Rechtfertigungsgründe für Anwendung militärischer Gewalt gibt.“ Nach Worten des Professors der Uni Göttingen sind dies entweder Selbstverteidigung oder ein Mandat der Vereinten Nationen. Venezuela habe aber die USA nicht angegriffen, auch durch Drogenschmuggel sei dies nicht der Fall. Eine Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat gebe es ebenfalls nicht. „Also es gibt keinen erdenklichen Grund, aus völkerrechtlicher Sicht diese Gewaltanwendung zu rechtfertigen.“
Ähnlich äußerte sich die Professorin der Notre Dame Law School im US-Bundesstaat Indiana, Mary Ellen O’Connell. Sie sprach von Kidnapping. „Die Charta der Vereinten Nationen macht sehr deutlich, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, in denen ein Land das Recht hat, militärische Gewalt auf dem Territorium eines anderen Landes anzuwenden“, sagte O’Connell dem Sender NBC. „Und es hat niemals das Recht, dies zu tun, um eine Person vor seine Gerichte zu stellen.“
In der Nacht zum Samstag hatten die USA bei einem militärischen Angriff auf Venezuela den Staatspräsidenten Nicolás Maduro sowie seine Ehefrau Cilia Flores gefangen genommen und außer Landes gebracht. Sie sollen in New York vor Gericht gestellt werden, unter anderem wegen „Drogenterrorismus“./bf/DP/he

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21 Kommentare
Die Tatsache, dass es kein UN-Mandat gibt, ist der gravierendste Punkt. Das Völkerrecht basiert auf gegenseitiger Anerkennung und Achtung der Souveränität – beides scheint hier verletzt.
Es ist beunruhigend, dass die USA scheinbar bereit sind, internationale Gesetze zu ignorieren, um Nicolás Maduro vor Gericht zu stellen. Was bedeutet das für die zukünftige Rechtsordnung und das Vertrauen in internationale Institutionen?
Wenn die USA tatsächlich der Meinung sind, Maduro habe Verbrechen begangen, warum dann nicht den Internationalen Strafgerichtshof einschalten? Ein nationaler Gerichtsprozess in New York wirkt in diesem Kontext fragwürdig.
Mary Ellen O’Connell’s Beschreibung des Vorgehens als „Kidnapping“ ist drastisch, aber meiner Meinung nach treffend, wenn man bedenkt, dass die Charta der Vereinten Nationen keine Entführung zur Strafverfolgung erlaubt.
Die Aussage von O’Connell, dass die Charta der Vereinten Nationen dies nicht erlaubt, ist ein fundamentales Prinzip. Die USA scheinen dieses Prinzip hier bewusst zu ignorieren.
Es ist schwer vorstellbar, dass eine Entführung, egal unter welchen Umständen, mit dem Völkerrecht vereinbar sein kann. Die Argumentation der USA wirkt sehr dünn.
Die Aussage von Kai Ambos, dass es nur zwei Rechtfertigungsgründe für militärische Gewalt gibt – Selbstverteidigung oder ein UN-Mandat – ist sehr präzise. Angesichts der Fakten, dass Venezuela die USA nicht angegriffen hat und kein UN-Mandat vorliegt, erscheint der Angriff tatsächlich als klarer Verstoß gegen das Völkerrecht.
Ich bin überrascht, dass die internationale Gemeinschaft so ruhig auf diesen Vorfall reagiert. Erwartet man keine stärkere Verurteilung seitens der UN oder anderer Staaten?
Mich wundert, dass trotz der fehlenden völkerrechtlichen Grundlage ein Angriff dieser Art durchgeführt wurde. Wurde die Möglichkeit diplomatischer Lösungsansätze komplett ausgeschöpft, bevor zu militärischen Mitteln gegriffen wurde, um Maduro und seine Frau abzuführen?
Die Anklage des „Drogenterrorismus“ scheint ein bequemer Vorwand zu sein. Wenn Drogenschmuggel tatsächlich als Rechtfertigung für einen völkerrechtswidrigen Angriff dienen würde, würden wir deutlich mehr militärische Interventionen weltweit sehen.
Die Bezeichnung „Drogenterrorismus“ klingt sehr nach einer politischen Kampagne und weniger nach einer juristischen Feststellung. Man sollte diese Anklage sehr kritisch hinterfragen.
Das Argument, dass der Drogenschmuggel keine Rechtfertigung für militärische Gewalt darstellt, ist stichhaltig. Es stellt sich die Frage, welche Beweise die USA eigentlich vorlegen können, um diesen „Drogenterrorismus“ zu belegen.
Gute Frage! Die Beweislast liegt ganz klar bei der Anklage. Es wird interessant sein zu sehen, ob diese tatsächlich stichhaltige Beweise präsentieren können.
Ich finde es bemerkenswert, dass sowohl ein deutscher als auch eine amerikanische Juristin zu diesem Schluss kommen. Das sollte die Glaubwürdigkeit der Kritik erhöhen.
Die schnelle Abführung nach New York deutet auf eine lange geplante Aktion hin. Gab es schon früher Hinweise auf solche Pläne, bevor der Angriff stattfand?
Die Festnahme von Maduro und Cilia Flores und ihr Transport nach New York werfen viele Fragen auf. Wird der Prozess fair und transparent durchgeführt werden, oder handelt es sich um eine politische Schau?
Ist es möglich, dass dieser Angriff eine Präzedenzfall für zukünftige militärische Interventionen schaffen könnte, bei denen die USA sich selbst als Richter und Vollstrecker sehen?
Das ist eine sehr berechtigte Sorge. Wenn solche Aktionen ungestraft bleiben, könnte das das Völkerrecht nachhaltig untergraben.
Die USA haben keine Grundlage für dieses Vorgehen, das ist doch offensichtlich. Wird es Konsequenzen geben, oder kann man das Völkerrecht einfach ignorieren, wenn es einem passt?
Die Betonung auf das ‚Territorium eines anderen Landes‘ durch O’Connell ist wichtig. Souveränität ist ein Eckpfeiler des Völkerrechts, und dieser Angriff stellt eine klare Verletzung dar.
Ich verstehe nicht, warum die USA sich nicht an die UN gewandt haben, wenn sie Maduro für Verbrechen verantwortlich machen. Ein UN-Mandat hätte zumindest den Anschein der Legalität gewahrt.