BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX) – Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter
Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann über ein Onlineportal abgerufen werden. Mit dem Gutschein seien alle Ansprüche der Verbraucher abgegolten, teilte CTS Eventim auf dem Portal mit.
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Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage – umgangssprachlich Sammelklage – angeschlossen. „Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt“, teilte die Verbraucherzentrale aus Berlin mit.
Die Verbraucherzentrale hatte laut einer älteren Mitteilung im Dezember 2022 die Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Die Beratungsstelle für Verbraucher warf Eventim vor, in manchen Fällen Ticketzahlungen nach abgesagten Veranstaltungen teils einbehalten zu haben. Eventim bezeichnete die Klage als unbegründet.
Musterfeststellungsklagen sind 2018 eingeführt worden
Musterfeststellungsklagen, bekannt etwa aus dem VW
In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt./lkm/DP/nas
Quelle: dpa-AFX
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