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Startseite»News»7 Staatsleistungen, die seit Jahrzehnten an Wert verlieren
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7 Staatsleistungen, die seit Jahrzehnten an Wert verlieren

Finanzen100Von Finanzen100vor 3 Stunden6 Kommentare1.930 Aufrufe
7 Staatsleistungen, die seit Jahrzehnten an Wert verlieren
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Die Union hat auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, das Elterngeld zu erhöhen. Es wäre das erste Mal seit 2007. Auch andere Staatsleistungen stagnieren seit über einem Jahrzehnt.

Allein durch die Inflation hat das Elterngeld seit seiner letzten Erhöhung massiv an Wert verloren. Doch es ist nur ein Beispiel dafür, wie Sozialleistungen immer weniger wert werden, wenn der Staat Grenzen und Sätze nicht regelmäßig anpasst. Das sind die gravierendsten aktuellen Beispiele:

1. Das Elterngeld

Das Elterngeld gibt es seit 2007. Es unterstützt Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes daheimbleiben. Beide Elternteile können dabei 14 Elterngeld-Monate unter sich aufteilen. Der Staat zahlt dem nicht-arbeitenden Partner beim Basiselterngeld 65 Prozent seines letzten Nettoeinkommens weiter. Es gibt abweichende Regelungen für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Alternativ können Eltern auch bis zu 28 Monate halbes Elterngeld bekommen. Wichtig ist, eine fiese Steuerfalle zu vermeiden.

In jedem Fall gibt es für das Elterngeld aber Mindest- und Höchstgrenzen. In der Basis-Version erhalten Sie mindestens 300 Euro pro Monat, maximal 1800 Euro. Nur bis zu diesem Niveau werden 65 Prozent des Nettolohns ersetzt. So viel erhält also, wer monatlich 4400 Euro verdient. Wer mehr als das verdient, muss mit einem kleineren Anteil auskommen.

Das liegt auch daran, dass diese Grenzen seit der Einführung 2007 nie verändert wurden. Bei einer jährlichen Inflationsanpassung bekämen Eltern heute mindestens 441 und höchstens rund 2650 Euro – also happige 47 Prozent mehr.

2. Das Mutterschaftsgeld

Wenn Sie denken, 19 Jahre ohne Anpassung der Elterngeld-Sätze wären viel, übertrifft das Mutterschaftsgeld dies noch bei weitem. Diese Leistung bekommen Mütter während der Schutzfristen rund um die Geburt. Als solche gilt ein Zeitraum von meistens sechs Wochen vor bis acht Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Die Krankenkasse zahlt dabei 13 Euro pro Tag. Dazu gibt es einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers, der die Differenz zwischen den 13 Euro und dem eigentliche Nettolohn pro Tag ausgleicht. Das Mutterschaftsgeld liegt schon seit 1979 auf diesem Niveau. Damals waren es 750 D-Mark pro Monat, was einem Tagesniveau von 25 D-Mark entspricht. Das wären nach dem festen Umrechnungskurs 12,78 Euro.

Das Mutterschaftsgeld wurde also seit 47 Jahren nicht erhöht. Praktisch hat das für Mütter heute keine Auswirkung, weil Arbeitgeber die Differenz zum Nettolohn ersetzen müssen. Theoretisch müsste die staatliche Leistung heute aber inflationsbereinigt schon bei 37,84 Euro liegen – fast dreimal so hoch.

3. Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Wenn Sie einen Handwerker bei sich daheim beschäftigen, dann können Sie die Kosten dafür steuerlich absetzen. Der Bonus liegt bei 20 Prozent der Nettokosten. Die sind aber auf 6000 Euro pro Jahr begrenzt. Das ergibt eine maximal absetzbare Summe von 1200 Euro. Zuletzt erhöhte die Bundesregierung diesen Steuerbonus 2009, also vor 17 Jahren. Damals wurde er von 600 auf eben 1200 Euro verdoppelt.

Bei Handwerkerleistungen ist das besonders ärgerlich, denn die Preise haben hier besonders stark angezogen. Laut Statistischem Bundesamt kosten sie heute im Schnitt 112 Prozent mehr als 2009. Die entsprechende Bemessungsgrundlage müsste also auf 12.700 Euro ansteigen. Damit wären dann rund 2550 Euro absetzbar.

4. Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen

Gleichzeitig mit dem Bonus für Handwerksleistungen wurde 2009 auch der heutige Satz für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeführt. Dazu zählen etwa die Dienste einer Haushaltshilfe, von Gartenhelfern, Kinderbetreuung oder ambulanter Pflege, die etwa bei Einkaufen oder Kochen hilft. Hier liegt die Grenze seit 17 Jahren bei 20 Prozent der Nettokosten von maximal 20.000 Euro im Jahr. Bestenfalls können Sie hier also 4000 Euro geltend machen.

Anders als Handwerkerleistungen werden diese nicht unter einem bestimmten Punkt im Verbraucherpreisindex subsummiert. Wenden wir die allgemeine Inflationsrate an, müsste die Grenze mittlerweile bei maximalen Kosten von rund 28.000 Euro liegen. Das ergäbe eine maximal absetzbare Summe von knapp 5700 Euro.

5. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag

In Ihrer Steuererklärung berücksichtigt das Finanzamt einen pauschalen, automatischen Abzug von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Paare. Damit sollen Sonderausgaben berücksichtigt werden, zu denen etwa Spenden, die Kirchensteuer, Alters- und Krankenvorsorge, Riester-Beiträge, Unterhaltszahlungen, Ausbildungskosten, Schulgeld und Kinderbetreuungskosten gehören. Das Amt wendet den Pauschbetrag nur an, wenn Sie nicht mit Belegen beweisen, dass Ihre Sonderausgaben höher waren.

Das ist angesichts der Menge an absetzbaren Sonderausgaben meist kein Problem. Schließlich müssen Sie nur über 36 oder 72 Euro im Jahr kommen. Es erfordert aber eben den Aufwand, die entsprechenden Belege auch einzureichen. Einfacher wäre es, würde der Pauschbetrag an die Inflation angepasst. Die Bundesregierung hat ihn seit 2002 nicht mehr erhöht. Wäre er mit der Teuerung gestiegen, läge er heute bei 57 Euro für Alleinstehende und 114 Euro für Paare.

6. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wer erbt, muss auf die ererbte Summe Steuern bezahlen, aber nur, wenn diese bestimmte Grenzen überschreitet. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen gelten unterschiedlich hohe Freibeträge. Ehegatten und Lebenspartner erhalten bis zu 500.000 Euro steuerfrei, bei Kindern sind es 400.000 Euro. Die Liste geht schrittweise bis auf 20.000 Euro nach unten. Diese Freibeträge sind mittlerweile umstritten. Die SPD schlug zuletzt vor, sie einheitlich auf eine Million Euro anzuheben, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.

Seit 2009 sind die Freibeträge unverändert. Eine Anpassung wäre überfällig. Davor lagen sie bei 307.000 Euro für Ehegatten und 205.000 Euro für Kinder. Die Erhöhung vor 17 Jahren war also erheblich. Trotzdem: Allein inflationsbereinigt müssten sie heute schon bei 710.000 beziehungsweise 570.000 Euro liegen. Selbst der geringste Freibetrag von 20.000 Euro müsste eigentlich auf 28.000 Euro ansteigen. Kein Wunder, dass die Erbschaftssteuer-Einnahmen steigen. 

7. Der Sparer-Freibetrag

Der Freibetrag für Sparer ist die Summe, die Sie steuerfrei mit Zinsen, Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen pro Jahr einnehmen dürfen. Er ist in dieser Liste ein Sonderfall, denn er wurde 2023 erstmals seit 13 Jahren wieder erhöht. Vorher lag er lange festgezurrt bei 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Paare. Jetzt sind es 1000 beziehungsweise 2000 Euro. Die Anhebung der Ampel-Koalition gleicht aber kaum die vorher herrschende Inflation aus. Wäre er nach 2009 entsprechend der Teuerung gestiegen, läge der Freibetrag heute bei 1150 Euro für Alleinstehende und 2300 Euro für Paare.

Ein paar besondere Erwähnungen

Der Bund der Steuerzahler hat Ende vergangenen Jahres eine Liste mit noch mehr Freibeträgen und Leistungen erstellt, die sehr lange nicht erhöht wurden. Absoluter Rekordhalter ist demnach der Werbungskostenpauschbetrag für sonstige Einkünfte. Er steht seit 1954 auf demselben Niveau, also seit 72 Jahren. Er betrifft aber nur sehr wenige Steuerzahler. Rentner können hiermit etwa 102 Euro ihrer Steuerberaterkosten absetzen.

Seit 1996 wurde die Pauschale für häusliche Arbeitszimmer ebenso wenig erhöht wie der lohnsteuerliche Freibetrag für Betriebsveranstaltungen. Seit 2000 ist der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an Parteien gleichgeblieben. Zuletzt erhöhte die Bundesregierung 2001 den Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen, 2002 den Gewerbesteuerfreibetrag und 2004 sowohl den Abzug für anschaffungsnahe Herstellungskosten und die Freibeträge für Belegschaftsrabatte.   

Christoph Sackmann

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6 Kommentare ansehen

6 Kommentare

  1. Peter Schäfer am Februar 24, 2026 11:29 p.m.

    Great insights on News. Thanks for sharing!

    Antworten
  2. Lea Schäfer am Februar 24, 2026 11:30 p.m.

    Solid analysis. Will be watching this space.

    Antworten
  3. Jonas Müller am Februar 24, 2026 11:33 p.m.

    I’ve been following this closely. Good to see the latest updates.

    Antworten
    • Emma Schmidt am Februar 25, 2026 12:05 a.m.

      Good point. Watching closely.

      Antworten
  4. Lukas Meyer am Februar 24, 2026 11:40 p.m.

    This is very helpful information. Appreciate the detailed analysis.

    Antworten
  5. Anna I. Schneider am Februar 24, 2026 11:42 p.m.

    Interesting update on 7 Staatsleistungen, die seit Jahrzehnten an Wert verlieren. Looking forward to seeing how this develops.

    Antworten
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