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TORONTO, 10. März 2026 /PRNewswire/ — DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen“ oder „DeFi Technologies„) (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das eine Brücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentralen Finanzen („DeFi“) schlägt, gab heute bekannt, dass es von The Nasdaq Stock Market LLC („Nasdaq“) ein auf den 5. März 2026 datiertes Schreiben erhalten hat. Darin wird das Unternehmen darüber informiert, dass der Mindestgebotspreis je Stammaktie zum 4. März 2026 während eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen unter 1,00 US-Dollar lag und das Unternehmen damit die in der Nasdaq Listing Rule 5550(a)(2) festgelegte Anforderung eines Mindestgebotspreises von 1,00 US-Dollar je Aktie nicht erfüllt hat (die „Mindestgebotspreis-Regel“).
Gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(A) hat das Unternehmen eine Frist von 180 Kalendertagen, also bis zum 1. September 2026, um die Mindestgebotspreis-Regel wieder zu erfüllen. Um die Regel wieder zu erfüllen, muss der Schlussgebotspreis der Stammaktien des Unternehmens mindestens zehn aufeinanderfolgende Geschäftstage lang bei mindestens 1,00 US-Dollar je Stammaktie liegen, wobei Nasdaq dies nach eigenem Ermessen in der Regel auf bis zu 20 aufeinanderfolgende Geschäftstage ausdehnen kann. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Schlussgebotspreis der Stammaktien des Unternehmens innerhalb dieses 180-Tage-Zeitraums mindestens zehn aufeinanderfolgende Geschäftstage lang bei mindestens 1,00 US-Dollar liegt, wird Nasdaq dem Unternehmen die wiederhergestellte Einhaltung der Regel schriftlich bestätigen und die Angelegenheit abschließen.
Falls das Unternehmen bis zum 1. September 2026 die Regel nicht wieder erfüllt, kann es unter Umständen Anspruch auf eine zusätzliche Frist von 180 Kalendertagen haben. Um dafür in Betracht zu kommen, muss das Unternehmen die Voraussetzung für die fortgesetzte Notierung hinsichtlich des Marktwerts der im Streubesitz befindlichen Aktien sowie alle übrigen Erstzulassungsvoraussetzungen des Nasdaq Capital Market erfüllen, mit Ausnahme der Gebotspreisanforderung. Darüber hinaus muss es Nasdaq schriftlich mitteilen, dass es beabsichtigt, den Mangel während des zweiten Compliance-Zeitraums zu beheben, gegebenenfalls auch durch einen umgekehrten Aktiensplit. Sollte das Unternehmen nicht für den zweiten Compliance-Zeitraum infrage kommen oder Nasdaq zu dem Schluss gelangen, dass der Mangel in diesem Zeitraum nicht behoben werden kann, wird Nasdaq dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass die Börsennotierung seiner Stammaktien beendet werden soll. Im Falle einer solchen Mitteilung kann das Unternehmen gegen die Entscheidung von Nasdaq, die Börsennotierung seiner Stammaktien zu beenden, Einspruch einlegen. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass Nasdaq dem Antrag des Unternehmens auf eine Fortsetzung der Notierung stattgeben wird.
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6 Kommentare
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Interesting update on DeFi Technologies erhält Benachrichtigungsschreiben von Nasdaq wegen Unterschreitung des Mindestgebotspreises. Looking forward to seeing how this develops.
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